Katholisches Büro bezieht in Anhörung Stellung für rheinland-pfälzische Diözesen:Gegen Veränderungen bei Sonntagsarbeit
Trier/Mainz – „Aus religiösen, verfassungsrechtlichen wie auch arbeitsschutzrechtlichen Gründen votieren wir gegen Veränderungen im Blick auf Sonntagsruhe und Sonntagsarbeit.“ Diese Stellungnahme hat der Leiter des Katholischen Büros, Dieter Skala, im Anhörverfahren des Sozialpolitischen Ausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz am 02. September 2020 zum Landesgesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz / Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 17/12096) für die rheinland-pfälzischen (Erz-) Diözesen angegeben.
Skala weist darauf hin, dass der Sonntag im christlichen Verständnis wie im staatlichen Bereich eine lange Tradition als Tag des Gebets und der Ruhe habe, die es zu pflegen gelte. „Sehr wichtig für uns ist, dass wir die Situation um das Thema Ladenöffnung bzw. Sonntagsarbeit und Sonntagsruhe für unser Land Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren durch eine maßvolle Handhabung hinreichend geregelt ansehen.“
Im aktuellen Vorschlag zur Gesetzänderung sei das Bemühen wahrzunehmen, die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu achten, „auch wenn wir der Auffassung sind, dass dies nicht hinreichend gelingt“. Die Problematik sei, dass der Entwurf eine anlassunabhängige Sonntagsöffnung vorsieht, zumindest für einen Sonntag pro Halbjahr. „Dies ist unseres Erachtens nicht konform mit der bisherigen Verfassungsauslegung, die einen Anlassbezug als Voraussetzung definiert.“ Hier gelte es den Satz des Bundesverfassungsgerichts von 2009 zum sogenannten Regel-Ausnahme-Verhältnis zu beachten, wonach „ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügen, um eine Ladenöffnung an Sonntagen ausnahmsweise zu rechtfertigen“. Gerade in jüngster Zeit sei dies von Seiten der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte wiederholt festgestellt und die Beachtung des Anlassbezugs in jedem Einzelfall eingefordert worden.
Skala erläutert, es sei nicht zu erkennen, dass für die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Bedrängnisse des Einzelhandels eine veränderte Sonntagsöffnung einen Lösungsansatz darstellen würde. „Vielmehr befürchten wir, dass solche Maßnahmen Gewinnverschiebungen mit sich bringen insbesondere zugunsten großer Handelsketten und zu Lasten kleinerer Anbieter, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Zeit für Ruhe und Regeneration verloren geht, dass sie und ihre Familien zusätzliche Belastungen erfahren.“ Erste Studien aus der Coronazeit zeigten diese Belastungen vor allem für die im Einzelhandel tätigen Frauen. Die coronabedingten Ereignisse von 2020 eigneten sich nicht für Ausnahmetatbestände. Dies gelte umso mehr, als Ausnahmeregelungen die Gefahr bergen, dass sich hierauf später immer wieder berufen wird, um dann dauerhaft Veränderungen herbeizuführen. „Ansätze zu einer Veränderung der Rechtslage haben wir in der Vergangenheit bundesweit immer wieder erlebt – nicht jedoch einen damit verbundenen befriedenden gesellschaftlichen Nutzen.“
Daher werde der Gesetzgeber gebeten, den vorgelegten Änderungsentwurf nicht umzusetzen und den Sonntag in der bisherigen Form rechtlich geregelt zu belassen, um ihn auf diese Weise als Tag des Gebets und der Ruhe nicht weiter zu schmälern.
Die Stellungnahme wird auch vom rheinland-pfälzischen Landtag veröffentlicht.
(JR)