Bistumsleitung informiert Gremien über neue Strukturen:Im Übergang zur Pfarrei der Zukunft

Hasborn – Die Kirche im Bistum Trier stellt sich neu auf: Zum 1. Januar 2020 werden 15 von insgesamt 35 Pfarreien der Zukunft (PdZ) an den Start gehen. Im Saarland werden die PdZ Saarbrücken, Völklingen, Wadern, St. Wendel sowie Tholey den Anfang machen. In den neu gegründeten Räumen wird es auch eine veränderte Gremienstruktur geben. Dazu haben Bischof Dr. Stephan Ackermann, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg sowie Mechthild Schabo, Direktorin für den Zentralbereich Pastoral und Gesellschaft im Bischöflichen Generalvikariat informiert. Vertreterinnen und Vertreter der jetzigen Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte in der künftigen PdZ Tholey waren am vergangenen Freitag in die Kulturhalle in Hasborn eingeladen.
Generalvikar von Plettenberg stellte den Haupt- und Ehrenamtlichen aus den vier Pfarreiengemeinschaften Nonnweiler, Bostalsee, Am Schaumberg und Marpingen, die die Pfarrei der Zukunft Tholey bilden werden, die neuen Gremien vor. An der Spitze der Pfarreien der Zukunft wird es ein Leitungsteam geben, das aus drei Haupt- und bis zu zwei Ehrenamtlichen bestehen wird. Neu wird der Rat der Pfarrei, bestehend aus 20 Mitgliedern, sein – vergleichbar mit den bisherigen Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräten. Der Rat der Pfarrei verbindet die Themen von Pastoral und Verwaltung (Jahresabschluss, Haushaltsplan) in einem Gremium. Er wird das Leitungsteam beraten. Innerhalb des Rates wird es verpflichtend einen Verwaltungsausschuss geben.

Zusätzlich gibt es die Synodalversammlung, die Zusammenkunft der Delegierten aus den Orten von Kirche in der Pfarrei der Zukunft. „Wir wollen die Pfarreien der Zukunft von unten her aufbauen“, sagte von Plettenberg. „Orte von Kirche müssen keine feste Form oder Struktur haben, sondern dort, wo ‚zwei oder drei in Christi Namen versammelt sind‘, ist ein Ort von Kirche. Das ist nichts Neues, wir haben jetzt schon viele Orte von Kirche.“ Frauengruppen, Chöre, Gebetskreise, aber auch Kitas oder die Caritas seien Beispiele von Orten von Kirche. Diese können sich als solche bestätigen lassen und seien dann berechtigt, einen Delegierten in die Synodalversammlung zu entsenden. Da es bislang noch keine Synodalversammlung gibt, wird der erste Rat der Pfarrei bereits im Herbst 2019 durch eine Wahlversammlung der Gremien der jetzigen Pfarreien und Kirchengemeinden gewählt, damit die Pfarrei der Zukunft zum 1. Januar mit einer gewählten Repräsentanz gestartet werden kann.
Einige Vertreter der Gremien sahen dieses Verfahren kritisch und äußerten die Befürchtung, dass die Ratsmitglieder nicht die Sorgen und Anliegen vor Ort im Blick haben werden. „Die jetzigen Verwaltungsräte können und sollen als Verwaltungsteams weiter vor Ort aktiv sein. Damit lassen wir Verantwortung vor Ort“, sagte Bischof Ackermann. Diese Verwaltungsteams werden ein Mandat sowie ein Budget von der PdZ bekommen, erläuterte Generalvikar von Plettenberg die Idee. Die Verantwortlichen im Bistum laden die jetzigen Verwaltungsräte dazu ein, diese Möglichkeit zu nutzen, um in den ersten Jahren des Neubeginns ihr operatives Geschäft fortführen zu können.
Bei der Veranstaltung in Hasborn wurden auch grundsätzliche Befürchtungen an die Bistumsleitung herangetragen. Zum Beispiel, ob es künftig nur noch einen Priester in der ganzen PdZ gebe und ob Gottesdienste weiter wie bisher stattfinden werden? „Wir werden keinen der Priester hier abziehen“, betonte Mechthild Schabo. „Die Priester werden an verschiedenen Orten Gottesdienste feiern.“ Ob die Gottesdienstordnung weiter beibehalten werde, wie sie jetzt bestehe, könne sie nicht sagen. „Mir scheint wichtig, dass es für die Gläubigen Gottesdienste gibt, wo sie wissen: An diesen Orten finde ich regelmäßig verlässlich meinen Gottesdienst, den ich gut erreichen kann. Wie das konkret aussieht, wird miteinander zu beraten sein.“ Die Synode des Bistums Trier hatte sich dafür ausgesprochen, neben der Eucharistiefeier auch andere Gottesdienstformen wie Wort Gottes-Feiern zu stärken, die nicht von einem Priester geleitet werden müssen.
Die Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte wurden von den Verantwortlichen des Bistums darüber informiert, dass ihnen in etwa vier Wochen das Errichtungsgesetz für die neuen Pfarreien der Zukunft zugesandt wird und dass sie dazu im Rahmen des offiziellen Anhörungsverfahren Stellung nehmen sollen. Die Rückmeldungen werden von einem externen Institut ausgewertet und sollen dann in die Überarbeitung des Gesetzes einfließen, das Anfang Herbst erlassen wird.
Mitglieder der Bistumsleitung werden in den kommenden Wochen die Gremien in allen künftigen Pfarreien der Zukunft über die Veränderungen informieren und sich dem Gespräch stellen. Weitere Informationen zu der neuen Gremienstruktur und zur Umsetzung der Synodenergebnisse insgesamt gibt es auf www.bistum-trier.de/heraus-gerufen.
(dh)