Hans-Georg Müller bleibt Moderator im geschäftsführenden Ausschuss:13. Priesterrat im Bistum Trier hat sich konstituiert
Trier – Der 13. Priesterrat im Bistum Trier hat sich am 10. Februar konstituiert. Der „Senat des Bischofs”, so steht es im Statut des Priesterrates, wird auf fünf Jahre gewählt und gehört neben dem Katholikenrat, dem Diözesanpastoralrat und dem Kirchensteuerrat zu den diözesanen Gremien des Bistums. Ihm gehören 42 Mitglieder an, darunter gewählte Priester aus den drei Visitationsbezirken und zwei Kapläne, „geborene” Mitglieder wie die Weihbischöfe, drei gewählte Ruhestandsgeistliche, der Generalvikar, der Leitende Priesterreferent und der Regens des Priesterseminars, entsandte Personen etwa aus Orden sowie bis zu fünf berufene Mitglieder. Zwei Diakone nehmen als Mitglieder ohne Stimmrecht an den Sitzungen teil; ständige Gäste sind die Direktorin des Zentralbereichs Pastoral und Gesellschaft im Bischöflichen Generalvikariat, Mechthild Schabo, und Priesterreferentin Walburga Sengelhoff.
Die Geschäftsführung liegt beim gewählten Moderator Pfarrer Hans-Georg Müller (Schwalbach); dem geschäftsführenden Ausschuss gehören als Beisitzer Pfarrer Christian Adams (Emmelshausen), Pfarrer Johannes Kerwer (Quierschied) und Kaplan Christian Josef Kossmann (Pfarreiengemeinschaft Schaumberg) an.
Aufgabe des Priesterrates ist es laut Statut, „den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Maßgaben des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes so gut wie möglich zu fördern”. Das Gremium berät den Bischof etwa in Fragen des priesterlichen Dienstes oder der pastoralen Planung. Der Rat muss gehört werden unter anderem bei der Errichtung oder Aufhebung von Pfarreien und pastoralen Strukturen oder bei Kirchenneubauten und Profanierungen. Das Statut des Priesterrates ist im Kirchlichen Amtsblatt 1999, Nr. 213, veröffentlicht.
Weitere Informationen gibt es auf www.bistum-trier.de/priesterrat.
(ih)