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Vorarbeiten für den Betroffenenbeirat im Bistum Trier laufen:Auswahlgespräche stehen bevor

Das Auswahlgremium für den Betroffenenbeirat im Bistum Trier hat einen Einblick in seine Arbeit gegeben.
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Datum:
21. Jan. 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Das Auswahlgremium für den Betroffenenbeirat im Bistum Trier hat einen Einblick in seine Arbeit gegeben. „Die Kriterien für die Auswahl sind festgelegt und die Bewerbungen sind gesichtet“, erläuterte Dorothee Lappehsen-Lengler, die in dem von Bischof Ackermann berufenen Gremium mitarbeitet, am 21. Januar. Die Kriterien sind hier veröffentlicht.

Mit der Diplom-Psychologin zusammen werden der Diplom-Sozialwissenschaftler Johannes Norpoth, der als Betroffener sexualisierter Gewalt Mitglied im Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz ist, und der psychologische Psychotherapeut Udo Weber, langjähriger Leiter der AWO-Beratungsstelle PHOENIX, die Auswahlgespräche führen. Zunächst hatten von September bis Dezember 2020 die Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Claudia Bundschuh und der  Sozialpädagoge Karl Haucke zusammen mit Lappehsen-Lengler und Weber die Kriterien für die Auswahl erarbeitet. Bundschuh und Haucke erklärten sich allerdings nach Einsicht in die Bewerberliste als befangen entsprechend der vorab festgelegten, an allgemeingültigen Verfahren orientierten Befangenheitsregeln und schieden aus der Gruppe aus. „Es ist nicht ganz einfach, Personen zu finden, die in diesem Bereich eine Expertise haben, aber nicht schon in anderen Prozessen mitwirken oder beispielsweise mit den sich bewerbenden Betroffenen arbeiten und somit befangen sind“, betonte Lappehsen-Lengler, die die Hotline der Deutschen Bischofskonferenz für Opfer sexuellen Missbrauchs fachlich geleitet hatte. Sie ist froh, dass mit Norpoth und Weber ausgewiesene Fachleute im Bereich der sexuellen Gewalt an der Auswahl der Personen für den Betroffenenbeirat mitwirken.

Die Kriterien für die Auswahl stellt das Gremium in einem siebenseitigen Dokument detailliert dar. „Uns ist es wichtig, eine gute Verteilung der Geschlechter abzubilden. Aber auch das Alter bei der Gewalterfahrung oder etwa die psychische Belastbarkeit spielen eine Rolle“, erklärte Udo Weber. Auch zum Prozess gibt das Dokument Auskunft: „Wir prüfen derzeit, ob und wie die ja sehr sensiblen Auswahlgespräche auch per Video geführt werden könnten“, so Weber. Sobald die Gespräche geführt sind und die Auswahl erfolgt ist, kann der Betroffenenbeirat seine Arbeit aufnehmen.

Erste Aufgabe des konstituierten Gremiums wird es sein, zwei Personen zu bestimmen, die in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums mitarbeiten. Darüber hinaus soll das Gremium einen Beitrag leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Bistum Trier sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention. Als Expertengremium begleitet es die Arbeit des Bistums Trier im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen des Bistums. Der Beirat ist Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander. Er steht im Austausch mit dem bischöflichen Beraterstab.

(JR)