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Resonanzphase führt zu überarbeiteter Version der 33 Pfarreien der Zukunft:Bistum stellt zweiten Entwurf zur Raumgliederung vor

Die Resonanzphase führt zu einer überarbeiteteten Version der 33 Pfarreien der Zukunft. Mehr als 2.000 Rückmeldungen sind eingegangen und wurden ausgewertet.
Bei einer Pressekonferenz wurde der zweite Entwurf zur Raumgliederung vorgestellt.
Datum:
23. Okt. 2017
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Saarbrücken/Koblenz – Eine zum Teil deutliche Veränderung der Grenzen der nun 33 Pfarreien der Zukunft: Das ist das Ergebnis der Resonanzphase, die mit der Vorstellung des Entwurfs zur Raumgliederung des Bistums Trier am 24. März begonnen hatte. Über 2.000 Personen hatten an Veranstaltungen mit Bischof Stephan Ackermann teilgenommen; viele Gremien und Gruppen haben sich mit dem Entwurf befasst und auf vielen Wegen Rückmeldung gegeben, so dass etwa 3.000 ausgefüllte Fragebögen, online oder schriftlich, sowie briefliche Stellungnahmen zusammenkamen. Am 23. Oktober hat das Bistum Trier den zweiten Entwurf der Raumgliederung vorgestellt.

Dechant Clemens Grünebach, Leiter der Teilprozessgruppe Raumgliederung, sagte, dass oft erst nach der Vorstellung des Raumgliederungsentwurfes bei vielen Menschen und Gruppen eine erste intensive Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der Synode stattgefunden habe. „Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellung des Entwurfs der neuen Pfarreien kamen auch die inhaltlichen Fragen auf, bei denen die nachfolgenden Teilprozessgruppen positiv ansetzen können.“ Gerade in den Resonanzveranstaltungen mit Bischof Stephan seien die Spannungen zwischen Struktur und Inhalt, zwischen territorialer Weite und gewünschter Nähe zu den Menschen deutlich spürbar geworden. Grünebach betonte: „Den vielen schriftlichen Rückmeldungen konnten wir sehr viele konkrete Hinweise zu Raumgrenzen, zu infrastrukturellen und emotionalen Verbundenheiten, zu Verkehrswegen, zu historischen Bedeutungen einzelner Orte oder Kirchen sowie zu kommunalen Verflechtungen entnehmen. Dafür waren und sind wir als Teilprozessgruppe dankbar, denn genau diese detaillierte Ortskenntnis konnten wir im Vorfeld nicht flächendeckend in den Erarbeitungsprozess einbringen.“ Auch die über 250 Rückmeldungen aus den pfarrlichen Gremien seien sehr hilfreich gewesen: „Vielen Schreiben von Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräten, von Pfarreien- und Kirchengemeinderäten sowie von Verbandsvertretungen war ein ernsthaftes und konstruktives Ringen um einen guten Vorschlag und zum Beispiel alternative Raumgrenzen deutlich anzumerken.“ Dazu seien Rückmeldungen von hauptberuflich Tätigen im pastoralen Dienst, Pastoralteams und Dekanatskonferenzen, Caritas- und Jugendverbänden, kommunalen Amtsträgern und Gremien, Landräten, Verbands- und Ortsbürgermeister gekommen.

Grünebach sagte bei der Vorstellung der Veränderungen, in einer Gesamtschau der Rückmeldungen und Resonanzen sei der Entwurf vom 24. März in der Frage der Größenordnung der Pfarreien der Zukunft überwiegend bestätigt worden. In einigen Bereichen des Bistums habe es konkrete Vorschläge gegeben, geplante Pfarreien der Zukunft zu teilen oder eine neue zusätzliche zu gründen. Dies habe sich jedoch nicht als sinnvoll erwiesen: „Eine Teilung einer vorgeschlagenen Pfarrei der Zukunft oder eine zusätzliche Pfarrei hätte in den meisten Fällen zu kleine Pfarreien entstehen lassen.“ Diese könnten etwa dem pastoralen Anliegen der Synode nicht entsprechen, die Pfarrei solle ein vielfältiges Netzwerk von Ideen, Initiativen, Kirchorten und Themenzentren ermöglichen. Auch ein Mindestmaß an Verwaltungsunterstützung könnte für zu kleine Einheiten nicht vorgehalten werden.

Eine weitere häufige Bitte sei gewesen, bestehende Pfarreiengemeinschaften nicht verschiedenen Pfarreien der Zukunft zuzuordnen, sondern zusammen zu lassen. Meist seien dafür als Argumente eine gute bestehende Zusammenarbeit oder territoriale Gründe genannt worden. „Diesem Wunsch kann der überarbeitete Entwurf im saarländischen Teil des Bistums vollständig entsprechen; im rheinland-pfälzischen Teil war das nur bedingt möglich“, erläuterte Grünebach. Mit Blick auf die Frage nach den künftigen „Pfarrorten“, sagte er, diese solle im Laufe des Jahres 2018 geklärt werden. Vor allem die Teilprozessgruppe „Verwaltungsprozesse und Pfarrbüros der Pfarreien der Zukunft“ werde für die endgültige Bestimmung des Pfarrortes wichtige Hinweise liefern, ebenso die Expertise der Immobilienabteilung des Bistums. „Die Benennung der vorgeschlagenen 33 Pfarreien der Zukunft ist insofern nur als vorläufiger ‚Arbeitstitel‘ zu betrachten.“

Grünebach dankte allen, die konstruktive und sachdienliche, aber auch kritische Rückmeldungen gegeben haben. „Sie haben bei aller Kritik bereits jetzt wichtige Hinweise zur Gestaltung der Pfarreien der Zukunft gegeben und im Detail zu vielen Änderungen bei der vorgelegten Raumgliederung geführt.“

Christian Heckmann, Leiter des Synodenbüros, erläuterte, zu dem jetzt vorgelegten zweiten Entwurf werde es eine weitere kurze Resonanzphase bis zum 10. November geben. Rückmeldungen sind per Brief oder Mail an das Synodenbüro erwünscht. „Am 24. November kommen die diözesanen Räte und die Dechanten sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter von Berufsgruppen und Einrichtungen des Bistums zusammen, um abschließend über den nun vorliegenden Entwurf zur Raumgliederung zu beraten“, erklärte Heckmann. Für dieses Treffen würden auch die bis zum 10. November eingegangenen Rückmeldungen aufbereitet. „Nach der Auswertung dieser Beratungen endet dann die bistumsweite Diskussionsphase zur Raumgliederung“, sagte Heckmann. Bischof Ackermann werde dann einen Entwurf der Raumgliederung für das kirchenrechtlich vorgesehene formale Anhörungsverfahren in den Pfarreien und Kirchengemeinden freigeben, das im Laufe des nächsten Jahres stattfindet.

Alle Informationen zur Umsetzung der Diözesansynode sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden. Rückmeldungen zum jetzt vorgelegten zweiten Entwurf der Raumgliederung können per Mail geschickt werden an herausgerufen@bistum-trier.de oder per Post an das Synodenbüro, Liebfrauenstraße 8, 54290 Trier.

(sb)