Im Bistum Trier nimmt im November der Diözesanrat seine Arbeit auf.:Das synodale Prinzip auf diözesaner Ebene konkret umsetzen
Trier - Das gesamte kirchliche Leben im Bistum Trier zu fördern und das synodale Prinzip auf diözesaner Ebene konkret umzusetzen: Das ist das erste Ziel für den künftigen Diözesanrat im Bistum Trier. Im Kirchlichen Amtsblatt vom 1. Juni 2024 hat Bischof Stephan Ackermann das Gesetz zur Einrichtung des neuen Gremiums veröffentlicht. Der Rat wird sich am 16. November 2024 konstituieren.
In der Präambel der Ordnung heißt es: „Die Kirche ist eine vom Heiligen Geist geleitete Gemeinschaft, in der alle Getauften entsprechend ihrer je spezifischen Verantwortung an der Verwirklichung des kirchlichen Sendungsauftrags mitwirken können und dazu ihre Charismen einsetzen.“ Die Diözesansynode 2013 bis 2016 habe als wesentliches Ergebnis festgehalten, dass das synodale Prinzip die Kirche im Bistum Trier auf allen Ebenen prägen soll. Das bedeute, dass „die als hierarchische Gemeinschaft verfasste Kirche anerkennt, dass sie zur Erfüllung ihres Auftrags auf die Beteiligung vieler angewiesen ist“. Diese Beteiligung geschieht durch Teilhabe an der gemeinsamen Willensbildung und Entscheidungsfindung als Mitverantwortung und Mitbestimmung. Der Diözesanrat ist somit ein Instrument zur Umsetzung des synodalen Prinzips im Bistum Trier.
Der Diözesanrat berät und beschließt die pastoralen Rahmensetzungen und Entwicklungsperspektiven sowie die entsprechenden Verwendungen der Haushaltsmittel der Diözese und legt die Beschlüsse zur Inkraftsetzung dem Bischof vor. Als weitere Aufgaben sind unter anderem benannt: „Er berät und unterstützt die Umsetzung der diakonisch-missionarischen Kirchenentwicklung.“ Auch die Förderung und Unterstützung der Entwicklung der bewährten und neuen Orte von Kirche ist bei den Aufgaben aufgeführt.
Im etwa 50-köpfigen Diözesanrat vertreten sind künftig neben Bischof, Generalvikar und Leitendem Direktor die Bischofsvikare sowie drei Personen aus der Konferenz des Bischöflichen Generalvikariates, dazu kommen Vertretungen der Leitungsteams der Pastoralen Räume, aus dem Katholikenrat, dem Priesterrat und dem Kreis der Diakone, aus Verbandvertretungen und den Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen; außerdem Vertretungen aus dem Bereich der Caritas, der Orden, dem nicht hauptamtlichen Bereich, der Jugend und aus Orten von Kirchen sowie Personen an der Schnittstelle zur Gesellschaft.
In Folge der Errichtung des neuen Gremiums werden der Kirchensteuerrat und der Diözesanpastoralrat aufgelöst. Denn der Diözesanrat wird mit seinem Finanzausschuss die Aufgaben die bisherigen Kirchensteuerrats ausüben. Die Kirchensteuerordnungen für Rheinland-Pfalz und das Saarland werden entsprechend geändert; die jeweiligen Landesregierungen haben zugestimmt. Das Statut des Diözesanrates wurde von Arbeitsgruppen aus Mitgliedern des Katholiken-, Priester-, Diözesanpastoral- und Kirchensteuerrates erarbeitet.