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Römische Glaubenskongregation schließt Fall eines Trierer Bistumspriesters ab:Dauerhaftes Verbot der Ausübung des priesterlichen Dienstes

Die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom hat einem Priester des Bistums Trier, der sich seit 2003 im Ruhestand befindet, dauerhaft verboten, seinen priesterlichen Dienst öffentlich auszuüben und sich in der Öffentlichkeit als Kleriker zu präsentieren.
Datum:
15. Jan. 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Rom – Die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom hat einem Priester des Bistums Trier, der sich seit 2003 im Ruhestand befindet, dauerhaft verboten, seinen priesterlichen Dienst öffentlich auszuüben und sich in der Öffentlichkeit als Kleriker zu präsentieren. Der Priester, der seit Beginn seines Ruhestands nicht mehr im Bistum Trier lebt, hat sich in der ersten Hälfte der 1980er Jahre des sexuellen Missbrauchs an zwei Minderjährigen schuldig gemacht; im Fall eines Jugendlichen unter 16 Jahren des mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs. Damals war er Pfarrer in einer Koblenzer Gemeinde. Der Priester hat den Missbrauch eingestanden.

Etwa zeitgleich mit der Bekanntgabe des römischen Strafdekretes Ende des vergangenen Jahres hat sich unabhängig davon eine weitere betroffene Person beim Bistum gemeldet. Aufgrund dieser Meldung hat das Bistum eine neue kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen den Priester eingeleitet.

(JR)