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Erstmals Ehrenamtliche zum Bestattungsdienst beauftragt:Den Trost des christlichen Glaubens erfahren

Erstmalig wurden Ehrenamtliche zum Bestattungsdienst beauftragt. Sie können künftig im Auftrag des Bistums Trier Begräbnisfeiern leiten.
Datum:
27. Mai 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Neunkirchen – Ursula Gluch, Monika Schula, Lioba Simon-Atzert, Dorothea Klesen und Hermann-Josef Wagner sind vom Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann im Mai zum Bestattungsdienst beauftragt worden. Sie können künftig im Auftrag des Bistums Trier Begräbnisfeiern leiten. Die Besonderheit an der jetzt erfolgten Beauftragung ist die Tatsache, dass diese fünf Personen weder Priester noch Diakone noch hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger sind: Sie sind getaufte Christinnen und Christen und werden diesen Dienst als Ehrenamtliche übernehmen. Vorbereitet wurden die Fünf im Rahmen des Pilotprojekts des Bistums Trier im Dekanat Neunkirchen „Ehrenamtliche im Bestattungsdienst“.

„Die Toten zu bestatten ist ein Werk der Barmherzigkeit. Die Leitung der Begräbnisfeier kann von jeder Christin und jedem Christ übernommen werden, der dazu bereit, geeignet und dafür qualifiziert ist“, erklärt Mechthild Schabo, Leiterin des Bereichs „Pastoral und Gesellschaft“ im Bischöflichen Generalvikariat (BGV), der Verwaltung des Bistums Trier. In diesem Bewusstsein habe die Trierer Diözesansynode (2013-2016) beschlossen, dass ehrenamtlich tätige Gläubige in den Bestattungsdienst eingebunden werden sollen. Schabo sagt, sie sei den fünf „Pionierinnen und Pionieren“, die zum ersten Mal im Bistum diese Ausbildung machen, sehr dankbar für ihre Bereitschaft für diesen so wichtigen Dienst: „Ich wünsche Ihnen, dass die neue Aufgabe Sie erfüllt und durch Sie viele Menschen den Trost des christlichen Glaubens in Worten und Zeichen erfahren. Bleiben Sie selbst im Gebet mit Gott verbunden und suchen Sie regelmäßig die Reflexion im kollegialen Miteinander.“

Ein „Osterzeugenkurs“ zur Vorbereitung – jetzt beginnt die Praxisphase

Wesentlicher Teil des Pilotprojekts war ein sogenannter Osterzeugenkurs, wie Pfarrer Olaf Harig, Leiter des Dekanats Neunkirchen, berichtet. Dort ging es zuerst um die persönliche Befassung mit Sterben und Tod und mit dem, was die christliche Botschaft dazu sagt, erläutert Harig die spirituelle Dimension. Erst mit dieser persönlichen und theologischen Vergewisserung im Rücken konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Fragen beantworten: „Kann ich die Osterbotschaft von Tod und Auferstehung Jesu Christi bezeugen? Kann ich diese Botschaft in die Situation der Hinterbliebenen hinein übersetzen?“ Im nachfolgenden Werkstattkurs traten dann die eher handwerklichen Fragen in den Vordergrund: „Wie nehme ich Kontakt zu den Angehörigen auf? Wie führe ich ein Trauergespräch? Was muss ich bei der Vorbereitung einer Beerdigung bedenken?“ Wichtig war darüber hinaus die Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren, unter deren Anleitung die jetzt Beauftragten bereits Begräbnisfeiern mitgestaltet haben. Sie stehen ihnen auch weiterhin als Ansprechpersonen zur Verfügung. „Denn jetzt beginnt die Praxisphase“, sagt Harig; also die Zeit, in der die fünf Beauftragten eigenständig Bestattungen vorbereiten und leiten. Gerade unter den erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie ist das sicher ein Start in einer besonders herausfordernden Zeit, in der es wichtig sei, dass die Frauen und Männer gut begleitet sind.         

Foto: pixabay

Vom gemeinsamen Auftrag her denken

Die Erfahrungen, die Gluch, Klesen, Schula, Simon-Atzert und Wagner jetzt machen, fließen in ein bistumsweites Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst mit ein. Michaela Tholl, Leiterin des Arbeitsbereichs Ehrenamtsentwicklung im BGV, erklärt: „Gemäß der Bistumssynode sollen ehrenamtlich Engagierte bistumsweit die Möglichkeit haben, den Dienst der Begräbnisleiterin und des Begräbnisleiters auszuüben. Voraussetzung dafür wird die persönliche Eignung und eine gute Qualifizierung sein, und dass sie durch die Gremien und das Seelsorgeteam vor Ort gut unterstützt und mitgetragen sind. In den Vorgesprächen zu den Beauftragungen hat sich gezeigt, dass die Unterstützung von den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern selbstverständlich gewährleistet wird. Das ist für mich ein schönes und wichtiges Signal für eine Kirche, die sich in den verschiedenen Diensten und Rollen vom gemeinsamen Auftrag her versteht.“

Bestattungsdienst als „Feld im Wandel“

Stefan Nober, im BGV in der Abteilung Pastorale Grundaufgaben für die Themenfelder Tod und Trauer zuständig, ergänzt: „Auch weiterhin werden selbstverständlich die Priester und Diakone beerdigen. Daneben gibt es in vielen Teilen des Bistums bereits seit langer Zeit Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und ‑referenten, die diesen Dienst tun. Dort, wo Ehrenamtliche im Bestattungsdienst tätig werden, wird das kirchliche Angebot an gut qualifizierten Personen in diesem Bereich nun noch größer.“ Er erlebe, dass der Bestattungsdienst ein „Feld im Wandel“ sei. Wenn neben den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern künftig auch Frauen und Männer aus den Gemeinden zu diesem Dienst beauftragt werden können, führe das zu einer höheren Flexibilität. „Wir wollen auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen, denn anders kann der Trost der christlichen Botschaft nicht wirksam werden. Bestattung ist ein Dienst in einer sensiblen Ausnahmesituation. Da ist es gut, wenn Trauernde Auswahlmöglichkeiten haben, wer die Begräbnisfeier leiten soll. Entscheidend wird sein, dass die Menschen bei der Bestattung erleben: Was da getan wurde, war gut und passend, und wir waren in unserer Trauer gut angenommen und begleitet.“ Dann werde auch der ehrenamtliche Dienst gut angenommen werden, sind Nober und Tholl sehr zuversichtlich.

Wegen der Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pandemie haben Gluch, Klesen, Schula, Simon-Atzert und Wagner die Beauftragungsurkunden des Bischofs nicht wie geplant in einem gemeinsamem Gottesdienst erhalten können, sondern „in kleinem Rahmen“ von den jeweils zuständigen Pfarrern überreicht bekommen. Die Erfahrungen des Pilotprojektes fließen in ein bistumsweites Rahmenkonzept ein, das im Herbst in den diözesanen Gremien vorgestellt und beraten werden soll.

(JR)