Bischof in Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen berufen:Die Erfahrungen aus der Arbeit der letzten Jahre einbringen
Berlin/Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann ist in den „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ berufen worden. Zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ hat sich der Rat auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, am 2. Dezember in Berlin konstituiert.
Der Nationale Rat ist der Ort für den langfristig angelegten interdisziplinären Dialog auf den Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen zur dauerhaften Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen. Dem Gremium gehören neben Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis auch Betroffene an. Der Rat soll bis Sommer 2021 eine Verständigung über konkrete Ziele und Umsetzungsschritte erarbeiten, um die Prävention, Intervention und Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche spürbar zu verbessern und die Forschung weiter voranzubringen. Ziel des Nationalen Rates soll sein, sich gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft über die nächsten konkreten Schritte im Kampf gegen sexuellen Missbrauch zu verständigen. Alle Verantwortungsträger sollen hierzu in ihrer Zuständigkeit einen Beitrag leisten.
„Ich bin froh, dass mit Schwester Dr. Katharina Kluitmann als Vorsitzender der Deutschen Ordensoberenkonferenz und mir Vertretungen aus der katholischen Kirche in den Rat berufen wurden sind“, sagt Bischof Ackermann. „Auf diese Weise können wir unsere Erfahrungen aus der Arbeit der letzten Jahre einbringen. Ich erhoffe mir von der Arbeit im Nationalen Rat eine größere Vernetzung über verschiedene Verantwortungsbereiche hinweg, und dass gesamtgesellschaftlich die Sensibilität für das Thema gestärkt wird.“
Nach seiner Konstituierung wird der Nationale Rat in thematischen Facharbeitsgruppen arbeiten und jeweils zweimal im Jahr 2020 sowie einmal im Jahr 2021 tagen zu den Themenbereichen Schutz und Hilfe, Kindgerechte Justiz, Ausbeutung und Internationale Kooperation, Forschung und Wissenschaft. Bis zum Sommer 2021 soll der Nationale Rat sich zu konkreten Zielen und Umsetzungsschritten verständigt haben.
Weitere Informationen sind unter www.beauftragter-missbrauch.de/presse-service/pressemitteilungen/detail/nationaler-rat zu finden.
(JR)