Bistum stellt überarbeiteten zweiten Entwurf zur Raumgliederung vor:Differenzierte Rückmeldungen von hoher Qualität
Trier – Das Bistum Trier hat am 22. November den überarbeiteten zweiten Entwurf zur künftigen Raumgliederung der Diözese vorgestellt. Dieser Entwurf dient als Vorlage zur abschließenden Beratung durch die diözesanen Räte am 24. November und enthält die Rückmeldungen aus der zweiten Resonanzphase.
Christian Heckmann, Leiter des Synodenbüros, bewertet die zweite Resonanzphase positiv: „Wir haben in der recht kurzen Zeit zwischen dem 23. Oktober und dem 10. November viele differenzierte Rückmeldungen von hoher Qualität bekommen.“ Er ist überzeugt, dass diese Form der Rückmeldung und Beteiligung das Bistum Trier auf seinem synodalen Weg weiterbringen wird. „Es gab kreative Reaktionen wie eine Postkartenaktion, aber auch emotionale Proteste in Form von Mahnwachen“, resümiert Heckmann. Teils heftige Reaktionen habe es in den Bereichen rund um Lebach, aber auch in den Bereichen Schweich und Hermeskeil, den Pfarreien der Zukunft Neuerburg und Prüm und im Bereich der Oberen Kyll gegeben.
„Andere Rückmeldungen haben die Veränderungen bestätigten, etwa aus dem Bereich des ehemaligen Dekanats Sulzbach. Erneut wurden Argumente vorgetragen, die der Teilprozessgruppe geholfen haben, eine bessere Abwägung für die Zuordnung einzelner Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften vorzuschlagen.“
Der überarbeitete Entwurf sieht wieder eine Pfarrei der Zukunft Lebach vor und empfiehlt die Gründung einer Pfarrei der Zukunft Schweich, erläutert der Leiter der Teilprozessgruppe Raumgliederung, Dechant Clemens Grünebach. „Änderungen betreffen auch die Pfarreien der Zukunft Neuerburg und Prüm, sowie die Pfarreien an der Oberen Kyll. Mit der Zuordnung der Pfarreiengemeinschaft Beckingen zur Pfarrei der Zukunft Dillingen kehren wir zum ersten Entwurf zurück.“ Außerdem gibt es geänderte Zuordnungen von Horath, Sevenich, Lampaden, Nörtershausen und Bollendorf. Grünebach erklärt, vereinzelt sei die Frage von Umpfarrungen einzelner Ortsteile aufgetaucht. „Dieses Thema ist registriert und wird im Zuge des formalen Anhörungsverfahrens aufgegriffen und bearbeitet.“
Mit diesen Beratungen endet die bistumsweite Diskussionsphase zur Raumgliederung. Der Bischof wird dann nach einer Bedenkzeit einen Entwurf der Raumgliederung für das formale Anhörungsverfahren in den Pfarreien und Kirchengemeinden freigeben. Das formale Anhörungsverfahren findet im Laufe des nächsten Jahres statt.
Die Raumgliederung gehört zu den ersten Schritten auf dem Weg der Umsetzung der Synodenergebnisse. Grundlage ist der dritte Perspektivwechsel „Weite pastorale Räume einrichten und netzwerkartige Kooperationsformen verankern“. Heckmann betont: „Wir wollen die Pfarrei der Zukunft neu denken. Dazu schaffen wir weite Räume mit vielfältigen Möglichkeiten für Seelsorge in der Nähe der Menschen. Gleichzeitig ermöglichen uns die Räume, die Verwaltung effizienter zu gestalteten.“
(JR)