Ehemalige Schüler des Albertinums Gerolstein erhalten materielle Anerkennung:Einvernehmliches Verfahren für finanzielle Leistungen
Trier – Betroffene von Gewalt am ehemaligen Bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein erhalten eine finanzielle Leistung in Anerkennung ihres Leids. Das hatte der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann am 11. Februar den ehemaligen Schülern bei der Vorstellung des Abschlussberichts zum Aufarbeitungsprojekt „Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum – Aufarbeitung mit und für Betroffene“ zugesagt. Nun ist eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Die betroffenen früheren Internatsschüler erhalten je nach individuellen Voraussetzungen zwischen 17.000 und 30.000 Euro. Die Auszahlung der materiellen Anerkennung hat bereits begonnen. Für die Anerkennung des Leids durch sexuellen Missbrauch gilt unabhängig davon die Verfahrensordnung der Deutschen Bischofskonferenz.
„Ich bin dankbar, dass wir in relativ kurzer Zeit und in gutem Einvernehmen mit ehemaligen Schülern und dem Betroffenenbeirat im Bistum Trier eine Lösung zur Anerkennung des Leids, das Schülern im ehemaligen Internat Albertinum in Gerolstein von Priestern und Lehrkräften des Hauses zugefügt wurde, finden konnten“, erklärte Bischof Ackermann. Die Leistungen sind ausschließlich bezogen auf ehemalige Schüler des Albertinums. Die jetzt gewählte einrichtungsspezifische Form ist in Rücksprache mit den betroffenen ehemaligen Schülern, dem Betroffenenbeirat sowie der Lenkungsgruppe des Aufarbeitungsprojekts erarbeitet worden. „Projektleitung und Lenkungsausschuss haben zum Thema Anerkennung des Leids klare Aussagen gemacht“, sagte Ackermann. Sie solle angemessen sein, alle Formen der Gewalt berücksichtigen und einem einfachen und transparenten Verfahren folgen. Im Gespräch mit dem Betroffenenbeirat habe sich gezeigt, dass ausgehend von einem Grundbetrag, der sich orientiert an Leistungen in Bezug auf andere geschlossene Systeme, zwei weitere Kriterien eine Rolle spielen sollen: der Alter des Eintritts ins Albertinum und die Aufenthaltsdauer.
Dieses Vorgehen hat Ackermann mit allen ehemaligen Schülern besprochen, die ein Gespräch mit ihm gewünscht haben. „Mein Eindruck war, dass alle Betroffene sich dem Vorgehen gut anschließen konnten.“ Auf weitere Plausibilitätsprüfungen habe man verzichten können, da die Männer beim Aufarbeitungsprojekt mitgearbeitet und ihre Erfahrungen in Form von Interviews zur Verfügung gestellt hatten. Die Anerkennung nimmt nunmehr psychische und physische Gewaltanwendung in den Blick.
Das Projekt „Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum – Aufarbeitung mit und für Betroffene“ hatte am 11. Februar 2022 seinen Abschluss gefunden (siehe https://www.bistum-trier.de/news-details/pressedienst/detail/News/traumatische-erlebnisse-belasten-bis-heute/). Bischof Ackermann hatte nach der Vorstellung des Berichts festgehalten, die Geschichte des ehemaligen Internats sei eine im Bistum nach bisherigen Erkenntnissen einmalige „ununterbrochene Geschichte verschiedener Formen von Gewalt“. Er bat die ehemaligen Schüler um Verzeihung für „das, was Ihnen an Schmerz in einer Institution des Bistums zugefügt worden ist“. Zu den Konsequenzen, die Projektleitung und Lenkungsausschuss Bischof Ackermann und dem Bistum Trier ans Herz gelegt hatten, gehörte neben der Überprüfung von Standards und Strukturen zum Kinderschutz auch die Frage nach einer Anerkennung des Leids.
(JR)