Datum:
6. Sept. 2023
Von:
red
Im Fall “Karin Weißenfels” hat das Arbeitsgericht Trier entschieden, dass Bischof Ackermann 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss wegen des Bruchs des Pseudonyms. Den Bruch des Pseudonyms im März 2022 hatte Bischof Ackermann als Fehler eingestanden und dafür um Entschuldigung gebeten sowie eine Unterlassungserklärung abgegeben. Bischof und Bistum akzeptieren das Urteil; Bischof Ackermann wird den Geldbetrag zahlen. Bei dem Gerichtstermin hat Bischof Ackermann sich von einem entsprechend Bevollmächtigten und instruierten Mitarbeiter des Justiziariats vertreten lassen, was ein prozessual normaler und zulässiger Vorgang ist.