Große Mehrzahl der amtierenden Ratsmitglieder nimmt Übergangsmandat an:Gremien übernehmen auch in „Zwischenzeit“ Verantwortung
Trier – Der überwiegende Teil der bisherigen Gremienmitglieder bleibt für eine Übergangszeit im Amt. Das hat die Abfrage aller Pfarreien-, Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte sowie der Verbandsvertretungen im Bistum Trier ergeben. Verwaltungsräte waren von dieser notwendigen Klärung nicht betroffen. Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg hatte die Frauen und Männer Ende 2019 in einem Brief gebeten, auch über die reguläre Amtszeit hinaus mit einem sogenannten Übergangsmandat weiter in der Verantwortung zu bleiben. Diese Bitte war infolge der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes durch die römische Kleruskongregation notwendig geworden (siehe www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/einblicke/zeitung-einblicke-3-oktober-2019/einblicke-iii-6-pfarreiengemeinschaft-im-uebergang/). Im Bistum Trier sind rund 10.000 Menschen ehrenamtlich in den verschiedenen Gremien engagiert.
Dr. Carola Fleck, im Bischöflichen Generalvikariat zuständig für die Räte, teilte im März mit, lediglich 10 Prozent aller amtierenden angeschriebenen Ratsmitglieder hätten ihr Mandat schriftlich zurückgegeben. „Dazu gehören sicher auch viele, die ohnehin geplant hatten, ihre Tätigkeit im Rat zu beenden“, schätzt die Referentin für die Räte. Gut 60 Prozent derer, die sich zurückgemeldet haben, hätten das Übergangsmandat durch die ausdrückliche schriftliche Annahme bekräftigt: „Das zeigt uns, dass auch in dieser Übergangszeit viele Frauen und Männer bereit sind, Verantwortung für das kirchliche Leben im Bistum zu übernehmen – das ist ein gutes Zeichen.“ Etwa ein Viertel der angeschriebenen amtieren Ratsmitglieder habe sich nicht zurückgemeldet; damit gilt das Übergangsmandat als angenommen. Auf dieses vereinfachte Verfahren zur Annahme der Mandate hatte der Generalvikar in seinem Schreiben ausdrücklich hingewiesen.
Lediglich sieben Pfarrgemeinde-, ein Kirchengemeinde- und ein Pfarreienrat in acht unterschiedlichen Dekanaten hätten ihre Ämter komplett niedergelegt. Hier greifen die gültigen Regelungen im Bistum, nach denen der Generalvikar anstelle des zurückgetretenden Kirchengemeinderates einen Verwalter beauftragt hat. Die zurückgetretenen Pfarrgemeinde- und Pfarreienräte werden derzeit nicht nachgewählt.
Fleck dankte allen Frauen und Männern, die sich auch weiterhin engagieren wollen, sowie den zuständigen Personen in den Dekanaten, die die Abfragen vor Ort übernommen hatten: „Gerade die Frauen und Männern in den Gremien sind wichtige ‚Gesichter der Kirche vor Ort‘. Dass sie durch die Annahme der Übergangsmandate zeigen, dass sie weitermachen, ist ein starkes Signal.“
Zwar können die Gremien aktuell wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise nicht tagen. Der Generalvikar des Bistums Trier, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, bittet die gewählten Mandatsträgerinnen und –träger jedoch, gemeinsam mit den Seelsorgeteams auf andere Weise auch im diakonischen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist; etwa durch Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden oder Personen in Quarantäne.
(JR)