Abschluss der Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Stadt Koblenz und dem Bistum Trier:Kinderbetreuung durch konfessionelle Träger gesichert
Nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) sind die laufenden Sachkosten einer Kita, dazu zählen etwa Mieten, Gebäudenebenkosten oder Kosten für pädagogisches Arbeitsmaterial vom Träger aufzubringen. Um die Träger dabei zu unterstützen und um die plurale Trägerlandschaft in Koblenz zu erhalten, werden regelmäßig im Rahmen von Einzelvereinbarungen Sachkostenzuschüsse gewährt. Zu den Personalkosten erhalten die freien Träger ebenfalls gesetzlich festgelegte Zuschüsse. Dem Jugendamt als Gesamtverantwortlichem für die Sicherstellung des Kinderbetreuungsangebotes kommt hierbei eine Fehlbetragsausgleichspflicht zu. Dazu wurden in Koblenz entsprechende Rahmenvereinbarungen geschlossen, um mit Ausgleichszahlungen den kirchlichen Trägern eine sichere Finanzierungsplanung zu gewährleisten. Zum Jahresbeginn greift der neue Kostensenkungsbeschluss des Bistums Trier für die katholischen Träger, sodass neuerliche Verhandlungen geführt worden sind, deren positive Ergebnisse nun beiderseitig unterschrieben werden konnten.