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Bistum Trier stellt Konzept zur Haushaltssicherung vor:Kirchliches Leben erneuern und die Traditionen weiter entwickeln

Das Bistum hat sein Konzept zur Haushaltssicherung vorgestellt. Bis 2035 sollen 110 Millionen Euro strukturell eingespart werden.
vlnr. Direktor Manfred Wagner, Direktorin Kirsten Straus, Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Pressesprecherin Judith Rupp (Foto: Inge Hülpes/Bistum Trier)
Datum:
26. Okt. 2022
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier - Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg hat am 26. Oktober in Trier das Konzept zur Haushaltssicherung für das Bistum Trier vorgestellt. Es trägt die Überschrift: “Bewahren - loslassen – entwickeln”. Bis 2035 will das Bistum mit verschiedenen Maßnahmen rund 110 Millionen Euro strukturell einsparen. Das Konzept sieht Kostensenkungen in unterschiedlichen Umfängen in nahezu allen Handlungsfeldern vor, ohne dass diese gänzlich aufgegeben werden, sagte der Generalvikar.

„Was ist der wesentliche Kern unserer Aufgaben?“

Von Plettenberg betonte, angesichts zurückgehender Ressourcen sei das Bistum an einem Punkt angekommen, der zum Fokussieren zwinge: “Was ist der wesentliche Kern unserer Aufgaben im konkreten Hier und Heute? Wie können wir auch künftig unserem Auftrag gerecht werden?” Auch angesichts der rückläufigen Zahlen der Gläubigen, der Menschen, die künftig Kirchensteuer zahlen, und derer, die einen pastoralen Beruf ergreifen, würde deutlich: “Wir kommen an unsere Grenzen angesichts der vielfältigen Aufgaben.” 

Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, “was wir wie entwickeln wollen und können. Wir wollen auch in Zukunft aus der Frohen Botschaft Jesu Christi heraus mit unseren seelsorglichen, diakonischen und missionarischen Angeboten nah bei den Menschen sein.” Die Kirche im Bistum Trier werde weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine verlässliche Partnerin für Politik und Gesellschaft sein. “Wir möchten vielfältige diakonische und missionarische Orte von Kirche ermöglichen und stärken. Wir wollen Menschen in unseren Pfarreien, in den Pastoralen Räumen und darüber hinaus vernetzen und mit ihnen Gemeinschaft bilden: auf Pfarreienebene, in Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Altenheimen, Gefängnissen, Hospizen. Wir wollen kirchliches Leben erneuern und dabei unsere Traditionen nicht vergessen.”

Die bisherige Vielfalt so qualitativ hochwertig wie möglich weiterführen

Der Verwaltungschef des Bistums erläuterte, bei der Prüfung der Angebote und Handlungsfelder sei entschieden worden, die bisherige Vielfalt so qualitativ hochwertig wie möglich weiterzuführen. “Es wird Kostensenkungen in nahezu allen Handlungsfeldern geben, ohne dass wir sie gänzlich aufgeben werden.” Die Höhe der Einsparvolumina richte sich nach den Schwerpunkten der strategischen Ausrichtung. “Statt eine Einrichtung zu schließen oder Angebote zu reduzieren, werden wir versuchen, Beteiligung an den Finanzierungen zu erreichen. Statt uns aus Bereichen zurückzuziehen, suchen wir Synergien mit anderen. Die notwendige Verwaltung, die der Pastoral dient, stellen wir möglichst schlank auf”, so nannte von Plettenberg die Grundzüge des Konzepts. Er sagte zu, dass im Zuständigkeitsbereich des Bistums keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen würden.   

Verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Zeithorizonten

Im Jahr 2035 werden für den Funktionsbereich Pfarrei und Pastoraler Raum noch 137,3 Mio. Euro (2022: 147,6) zur Verfügung stehen; für die spezialisierten Felder der Seelsorge 13 Mio. Euro (13,4), für die Caritas 32,9 Mio. Euro (31,3), für katholische Schulen 20,1 Mio. Euro (18,7), für Kindertageseinrichtungen 45,8 Mio. Euro (45,8), für die Jugendseelsorge 10,4 Mio. Euro (8,6), für den Bereich Beratung und Lebenslanges Lernen 16 Mio. Euro (14,2), für die Ausbildung kirchliche Berufe 5,5 Mio. Euro (7,9), für die Bischöfliche Verwaltung 30,2 Mio. Euro (35,5), für Tagungshäuser 1,5 Mio. Euro (3,7) und für die gemeinsamen Aufgaben der Bistümer 7,7 Mio. Euro (7,7). Ein gleichbleibender Zuschuss bedeutet angesichts der zu erwartenden Lohnkosten- und Preissteigerungen damit tatsächlich eine Absenkung.  

Um die Kostensenkungen möglich zu machen, haben die Verantwortlichen für die sogenannten Funktionsbereiche verschiedene Maßnahmen entwickelt. “Manche der vorgesehenen Maßnahmen sind schon konkret; andere bedürfen der Prüfung oder der Verhandlung mit Partnern. Manche greifen schon kurzfristig in einem der nächsten Jahre, andere sind längerfristig angelegt und kommen erst in einigen Jahren zum Tragen“, erklärte von Plettenberg. Jeder Haushalt werde künftig mit den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes geplant, und wie bisher schon in den Gremien beraten und vom Kirchensteuerrat verabschiedet. So könne das Bistum gut auf kurzfristige Veränderungen reagieren. Gleichzeitig werde die Umsetzung der Maßnahmen fortlaufend von einem Controlling begleitet, das unter anderem der Kirchensteuerrat wahrnimmt.

Bischof Dr. Stephan Ackermann hatte sich bei den Überlegungen für die Haushaltssicherung von einer Lenkungsgruppe beraten lassen, in der Personen aus dem ganzen Bistum vertreten waren. Das Ergebnis der Beratungen hatte Generalvikar von Plettenberg im Auftrag des Bischofs dem Kirchensteuerrat des Bistums vorgelegt, der das vorgelegte Konzept verabschiedet hat. 

Das Konzept zur Haushaltssicherung im Bistum Trier mit den Hintergründen, der Prozessarchitektur und den geplanten Maßnahmen ist unter www.bistum-trier.de/haushaltssicherung einzusehen.

(JR)