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Kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsgeistlichen aus dem Bistum Mainz

Gegen einen Priester im Ruhestand des Bistums Mainz, der im Bistum Trier wohnt, wird ein kirchliches Vorermittlungsverfahren eröffnet.
Datum:
17. Jan. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Mainz – Im Rahmen der Aufarbeitung der Personalakten nach der MHG-Studie wird zu einem Vorgang, der mehr als dreißig Jahre zurückliegt, ein kirchliches Vorermittlungsverfahren gegen einen Priester im Ruhestand des Bistums Mainz, der im Bistum Trier wohnt, eröffnet. Darüber hat das Bistum Mainz die Verantwortlichen im Bistum Trier informiert.

Der 2010 bekannt gewordene Sachverhalt wurde damals bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und eigenen Ermittlungen sah die Staatsanwaltschaft ab, weil das Verfahrenshindernis der Verjährung bestand. Dem Beschuldigten wird bis zum Abschluss des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens auferlegt, alle priesterlichen Tätigkeiten ruhen zu lassen und sich von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Diese Auflagen gelten auch im Bistum Trier. Die Verantwortlichen in der Pfarreiengemeinschaft, in der der Ruhestandsgeistliche lebt, wurden informiert.

(JR)