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7. Oktober ist „Welttag für menschenwürdige Arbeit“ – Bündnis fordert Taten:Menschenwürdige Arbeit vor Profit

Am 7. Oktober ist der „Welttag für menschenwürdige Arbeit“. Ein Bündnis, zu dem auch Justita et Pax, Misereor und die KAB gehören, fordert Taten von der Politik.
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Datum:
5. Okt. 2016
Von:
Bischöfliche Pressestelle
Trier – Das Recht auf menschenwürdige Arbeit muss endlich umgesetzt werden. Das fordern zum Welttag für menschenwürdige Arbeit am 7. Oktober der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Bischöfliche Hilfswerk Misereor, die Deutsche Kommission Justitia et Pax und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, für die Einhaltung menschenwürdiger Arbeit gesetzlich aktiv zu werden. „Arbeit kann entscheidend dazu beitragen, dass Menschen der Armut entkommen“, sagt Bischof Dr. Stephan Ackermann, Vorsitzender der Deutschen Kommission Justitia et Pax, „Das wissen wir, und das sagt auch die internationale Staatengemeinschaft offiziell in ihrer Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.“ Aber Arbeit schütze nicht automatisch vor Armut. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lebten trotz einer Beschäftigung, sei es in der informellen oder der formellen Wirtschaft, an oder sogar unter der Armutsgrenze. „Löhne, von denen man nicht leben kann, unbezahlte Überstunden, ausbeuterische Kinderarbeit, Gesundheitsschäden und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen gehören für viele zum Alltag. Oft haben sie dann nicht einmal das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren.“ Deutschland trage Mitverantwortung, denn auch deutsche Unternehmen beziehen Rohstoffe und Produkte aus dem Ausland, die unter menschenverachtenden Bedingungen gewonnen oder hergestellt wurden. „Vielen Unternehmen ist es zu teuer, sich um mögliche Menschenrechtsverletzungen bei ihren Zulieferbetrieben oder bei ihren Auslandsinvestitionen zu kümmern“, bemängelt Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor. Das Bündnis begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, Überlebenden und Angehörigen der Brandkatastrophe in der pakistanischen Textilfabrik Ali Enterprises durch die Zusage von Prozesskostenhilfe das Verfahren um Schmerzensgeld gegen das Unternehmen KiK Textilien und Non-Food GmbH zu erleichtern. Beim Brand der Textilfabrik in Karatschi starben im September 2012 260 Menschen. Nun gilt es zu klären, ob KiK eine Mitschuld trifft und ob KiK menschenrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt hat. „Wir brauchen einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte mit verbindlichen Regelungen, damit Unternehmen wie KiK in Zukunft bei solchen Katastrophen leichter zur Verantwortung gezogen werden können und die Opfer ihre Rechte besser einklagen können“, sagt Andreas Luttmer-Bensmann, Vorsitzender der KAB Deutschlands. Unter www.justitia-et-pax.de/jp/aktuelles/20161005_menschenwuerdige_arbeit_vor_profit.php ist die Pressemeldung im Wortlaut mit den konkreten Forderungen zu finden.