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Bischofskonferenz veröffentlicht Rahmenordung für Betroffenenbeiräte:Nächster Schritt zur Aufarbeitung

Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte veröffentlicht.
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Datum:
23. Okt. 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Bonn/Trier – Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 23. Oktober 2020 eine Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte veröffentlicht. Sie geht zurück auf die am 22. Juni 2020 zwischen dem Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“. In dieser Erklärung wurde unter den Punkten 5.2 und 5.3 geregelt, dass in Abstimmung mit dem UBSKM und mit Betroffenenvertretern die heute veröffentlichte Rahmenordnung erstellt wird.

Die Rahmenordnung regelt das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren für die neu einzurichtenden Betroffenenbeiräte sowie die Aufwandsentschädigung für die begleitenden Betroffenen. Sie bietet einen einheitlichen Rahmen und lässt zugleich Raum für die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Sofern in einer (Erz-)Diözese bereits ein vergleichbares Gremium eingerichtet ist, kann durch dieses Gremium die Betroffenenbeteiligung weiterhin erfolgen.

Bischof Stephan Ackermann sieht in der Rahmenordnung einen weiteren Schritt in der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: „Wir sind wieder einen Schritt weitergekommen und ich bin allen Beteiligten dankbar, die an dieser Rahmenordnung mitgewirkt haben. Gleichzeitig bin ich dankbar, dass wir bereits in mehreren Bistümern Betroffenenbeiräte haben und auch aus deren Erfahrungen lernen können. Ich hoffe, dass die Einrichtung der Beiräte rasch umgesetzt wird.“

Die Rahmenordnung für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren der Betroffenenbeiräte ist als pdf-Datei unter www.dbk.de verfügbar.

(red)