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Katholikenrat nimmt Stellung zur Aussetzung des Umsetzungsgesetzes:Nicht mutlos werden

Der Katholikenrat des Bistums Trier hat die Aussetzung des Umsetzungsgesetzes durch die römische Kleruskongregation als "zum absolut falschen Zeitpunkt" kritisiert.
Das Logo des Katholikenrates
Datum:
22. Nov. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

"Mit Erschrecken und Unverständnis" hat der Katholikenrat des Bistums Trier die Nachricht aufgenommen, dass die römische Kleruskongregation mit Schreiben vom 21. November den Vollzug des Umsetzungsgesetzes zur weiteren Prüfung ausgesetzt hat: „Einige wenige Menschen in unserem Bistum haben für sich entschieden, das, was synodal in unserem Bistum als Antwort auf die Fragen nach einer zukunftsfähigen Trierischen Kirche erarbeitet wurde, durch Rom überprüfen zu lassen“, erklärte Manfred Thesing, Vorsitzender des Katholikenrates. "Die Aussetzung kommt zum absolut falschen Zeitpunkt." Denn, so Thesing weiter: „Wir hören und spüren, dass viele Menschen froh sind, dass es endlich losgehen kann."

Es gebe Punkte in der Umsetzung, die unterschiedlich gesehen werden. "Natürlich sind im Verlaufe der nächsten Zeit einige Korrekturen an der einen oder anderen Stelle notwendig, aber die dazu notwendigen Instrumente sind ja den Pfarreien der Zukunft zum Beispiel durch eine Synodalversammlung und durch die mandatierten Mitglieder des Rates der Pfarrei an die Hand gegeben." Der Katholikenrat bitte alle, "die sich voller Tatendrang auf den zukunftsfähigen Weg unserer Trierischen Kirche gemacht haben, nicht den Wagenstopp zum Anlass zu nehmen, auszusteigen. Und wir bitten unseren Bischof, nicht mutlos zu werden. Wir sind auf dem richtigen Weg, indem wir das umsetzen, was die Synode gemeinsam erarbeitet hat“, unterstrich der Katholikenratsvorsitzende.

Priester einer Priestergemeinschaft hatten sich bei der Kleruskongregation beschwert

Der Katholikenrat nimmt Bezug auf die Nachricht vom 21. November, dass die römische Kleruskongregation entschieden hat, den Vollzug des „Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016“ auszusetzen, damit der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte eine sorgfältige Durchsicht und Prüfung des Gesetzes durchführen kann. Das Bistum Trier hat daraufhin angekündigt, dass Bischof Dr. Stephan Ackermann wie von der Kongregation erbeten Stellung nehmen werde zu der Beschwerde, die die Priestergemeinschaft Unio Apostolica eingereicht hatte. Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg werde zusammen mit den Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat prüfen, welche Konsequenzen die Aussetzung des Vollzugs habe und welche Maßnahmen nötig seien. Als erste Maßnahme hat Bischof Ackermann verfügt, dass die geplanten Wahlen zum ersten Rat der Pfarrei ausgesetzt werden.

Katholikenrat vertritt Anliegen der Katholiken im Bistum

Der Katholikenrat fördert als gewähltes Gremium satzungsgemäß "die apostolische Tätigkeit im Bistum und koordiniert die Kräfte des Laienapostolats". Ihm obliegt es demnach insbesondere, "die Anliegen der Katholiken des Bistums in der Öffentlichkeit zu vertreten". Dem Katholikenrat gehören nach eigenen Angaben zur Zeit 44 aus den Dekanatsräten gewählte und von kirchlichen Verbänden delegierte sowie drei berufene Mitglieder an.

www.bistum-trier.de/katholikenrat

(red)

Die Stellungnahme des Katholikenrates zum Download