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Kleruskongregation weist Beschwerde zurück – Prüfung geht weiter:Römische Intervention: Gesprächsthemen sind benannt

Die römische Kleruskongregation weist die Beschwerde zurück. Die Überprüfung des Umsetzungsgesetzes geht weiter.
Datum:
15. Mai 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Rom – Die hierarchische Beschwerde, die Mitglieder der Priestergemeinschaft Unio Apostolica gegen das Umsetzungsgesetz zur Trierer Diözesansynode bei der römischen Kleruskongregation eingereicht hatten, ist aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Das hat der Präfekt der Kleruskongregation, Beniamino Kardinal Stella, dem Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann mitgeteilt.

Die Priestergemeinschaft hatte am 19. Oktober 2019 Beschwerde gegen ein teilkirchliches Gesetz eingelegt, bevor der Bischof am 15. November die Dekrete zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien erlassen hatte. Die Prüfung einer Beschwerde über ein teilkirchliches Gesetz liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Kleruskongregation, sondern beim Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte. Diese Prüfung wurde bereits aufgenommen, da eine Gruppe von Gläubigen aus dem Bistum sich mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 an den Päpstlichen Rat gewandt hatte mit dem Antrag, die Konformität des Gesetzes mit dem Kirchenrecht zu prüfen.

Mit der Entscheidung der Kleruskongregation ist die Überprüfung des Umsetzungsgesetzes noch nicht beendet. Kardinal Stella hat gegenüber Bischof Ackermann erneut betont, dass er die angefragten Gespräche für sehr sinnvoll hält und der Kongregation an einer Vertiefung des Themas gelegen sei. Laut des Präfekten sei über folgende Themen zu reden: Rolle und Stellung des Pfarrers in der Pfarrei der Zukunft; der priesterliche Dienst in der Pfarrei der Zukunft sowie die Gestalt der Pfarrei der Zukunft mit ihren Organen und Gremien. Bischof Ackermann hatte bereits im Januar erklärt, dass er zu diesen Fragen einen Gesprächsbedarf von römischer Seite erwarte (siehe https://www.bistum-trier.de/bistum-bischof/bischof/im-wortlaut/in-den-medien/paulinus-synodenumsetzung-2612020/). Der Gesprächstermin in Rom steht noch nicht fest, soll aber in den kommenden Wochen stattfinden, sobald eine Reise nach Rom möglich ist.

Alle Informationen zur Umsetzung der Diözesansynode und der Aussetzung sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.

(JR)