Stellungnahme zum Fall Freisen:Sich der Verantwortung stellen
Im Fall Freisen geht es um einen Priester, gegen den mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt vorliegen.
Eine Besonderheit ist, dass der Fall im Bistum Trier in der Zuständigkeit von gleich drei heute amtierenden Diözesanbischöfen lag bzw. liegt, wenngleich sie zu den verschiedenen Zeiten in unterschiedlichen Funktionen und damit unterschiedlichen Zuständigkeiten damit befasst waren.
Die Befassung nahm ihren Anfang im Jahr 2006 und dauert bis heute an. Zu diesem Zeitpunkt (2006) war der heutige Erzbischof von München und Freising, Dr. Reinhard Kardinal Marx, Bischof von Trier (bis 2008). Generalvikar war Dr. Georg Holkenbrink (2005 bis 2012), der ab 2012 als Offizial unter anderem Voruntersuchungsführer in den kirchenrechtlichen Verfahren war. Dr. Stephan Ackermann war 2006 als Weihbischof Mitglied der Personalkommission und ist ab 2009 als Bischof von Trier für den Fall zuständig. Der heutige Bischof von Limburg, Dr. Georg Bätzing, war 2006 als Regens Mitglied der Personalkommission im Bistum Trier, später war er als Generalvikar (2012-2016) mit dem Fall befasst.
Mit mehreren staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Priester, mehreren Betroffenen sowie zwei kirchenrechtlichen Voruntersuchungen (2013-2015, 2016-2017) weist der Fall eine hohe Komplexität auf.
Im Verlauf der zweiten kirchenrechtlichen Voruntersuchung hat sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs erhärtet (siehe hier). Aus diesem Grund hat das Bistum 2017 alle zwischenzeitlich vorliegenden Verdachtsfälle der Glaubenskongregation abschließend gemeldet. Diese hat daraufhin die Durchführung eines kirchlichen Strafverfahrens am Metropolitangericht des Erzbistums Köln angeordnet und das Bistum Trier aufgefordert, diesem alle für das Verfahren relevante Akten zu übergeben (siehe hier). Dieses Strafverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Das Bistum Trier hat mit der zuständigen Staatsanwaltschaft eng zusammengearbeitet und alle angeforderten Akten übermittelt.
Die Aktenübergabe an das Kirchengericht ist umfangreicher gewesen, weil dort auch die Fälle vorgelegt worden sind, in denen die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zuvor wegen des Verfahrenshindernisses der Verjährung eingestellt hat. In diesen Fällen hat das Bistum anders als 2006 versucht, durch eigene Ermittlungen Aufklärung zu betreiben.
Finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids wurden bislang nicht gezahlt, weil im kirchlichen Strafverfahren noch keine richterliche Entscheidung ergangen ist.
Die Anfragen zum Fall beziehen sich aktuell vor allem auf die Frage, ob die Verantwortlichen Fehler gemacht oder sogar Pflichtverletzungen begangen haben.
In der Tat sind im Verlauf der Bearbeitung dieses Falles Fehler passiert, sowohl im Umgang mit Betroffenen als auch in der Handhabung der Bearbeitung. Die damals und heute im Bistum Verantwortlichen haben dies mehrfach öffentlich eingeräumt und ausdrücklich bedauert.
Die Bischöfe und die anderen an diesem Fall maßgeblich Beteiligten wollen sich ihrer Verantwortung stellen. Daher hoffen sie darauf und sind dankbar, wenn die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier sich dieses Falles annimmt und etwa eine Empfehlung abgibt, wie weitere Schritte der Aufarbeitung erfolgen können und welche Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen sind.
Bis zum Abschluss des Verfahrens beim Kirchengericht Köln werden wir keine weiteren Rück- oder Einzelfragen zum Fall beantworten; wir bitten um Verständnis.
Trier, Limburg und München, 28. April 2021
Judith Rupp, Pressesprecherin Bistum Trier
Bernhard Kellner, Pressesprecher Erzbistum München-Freising
Stephan Schnelle, Pressesprecher Bistum Limburg