Stellungnahme des Bistums Trier
Trier – Im zweiten Zwischenbericht zum Fall Dillinger verweisen die Ermittler Brauer und Hromada darauf, dass die Anzeigenerstattung durch das Bistum gegen Dillinger 2012 aus heutiger Sicht Fragen aufwirft (siehe Bericht S. 22/23). Diesen Fragen werden sich die damals wie heute Verantwortlichen selbstverständlich stellen und stehen für Gespräche mit den Ermittlern zur Verfügung.
Die bereits jetzt erfolgte Bewertung der Unabhängigen Kommission, das Bistum habe im Jahr 2012 Hinweise auf Taten Dillingers ignoriert, kann nach aktuellem Kenntnisstand nicht nachvollzogen werden (vgl. die Ausführungen im Zwischenbericht zum Agieren des Bistums unter 2.1.3.1).
Eine erneute Überprüfung der im Bistum vorliegenden Informationen hat ergeben, dass sich derzeit nicht sagen lässt, ob über die (im Zwischenbericht auch genannten) gesicherten Informationen hinaus die Bistumsverantwortlichen den Gesprächspartnern bei der Staatsanwaltschaft die Hinweise von pastoral Mitarbeitenden in Bezug auf Dillinger mitgeteilt haben. Ein umfassendes Protokoll über das damalige Gespräch liegt nicht vor. In den Akten des Bistums ist nur eine Notiz über die aus der Sicht des Bistums für das weitere Vorgehen relevanten Ergebnisse des Gesprächs enthalten.
Den damals Verantwortlichen sind 2012 keine neuen Tatverdächtigungen vorgetragen worden; vielmehr handelte es sich um Gerüchte, die sich auf die Vergangenheit Dillingers bezogen haben. Gerade diese Gerüchte haben die Verantwortlichen in den Akten nach Anhaltspunkten dafür suchen lassen. Das Ergebnis dieser Recherche wurde der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Somit haben die Verantwortlichen des Bistums der Staatsanwaltschaft also (belegt) vorgelegt, was sich als „Tatverdacht“ erhärtet oder erwiesen hatte.
Wir teilen die Auffassung der Ermittler, dass es hier weiterer Klärung bedarf.
Der Bitte der Ermittler, andere außerdiözesane kirchliche Institutionen um Mithilfe zu ersuchen, kommen die heute Verantwortlichen des Bistums gerne nach und tun dies auch bereits.