Stellungnahme des Bistums Trier
Trier – Heute (7. Mai 2024) haben die Juristen Dr. Jürgen Brauer und Ingo Hromada den vorläufigen Abschlussbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falls Edmund Dillinger vorgestellt. Sie haben diese Studie im Auftrag der UAK im Bistum Trier erarbeitet. Die Verantwortlichen im Bistum Trier, namentlich Bischof Stephan Ackermann und Generalvikar Ulrich von Plettenberg, sind der UAK dankbar, dass sie diesen Fall gesondert hat untersuchen lassen. Die Aufarbeitung – und das galt bereits für die beiden Zwischenberichte - bringt größere Klarheit, vor allem für die Betroffenen, aber auch für das Bistum in Bezug auf das Agieren und die Taten von Edmund Dillinger und die Fehler und Versäumnisse der Verantwortlichen des Bistums.
Die beiden Ermittler zeichnen das Bild eines Menschen, der über Jahrzehnte ein Doppelleben führte und einerseits als Priester eine ausgesprochen enge Position der kirchlichen Lehre vertrat, andererseits aber genau das Gegenteil dessen gelebt hat, was er als moralisch und vorbildlich propagiert hat. Es wird offenkundig, dass ein Priester der Trierer Kirche Kinder und Jugendliche missbraucht hat, und dass dies auch möglich war, weil Verantwortliche früherer Zeiten es unterlassen haben zu handeln oder unangemessen reagiert haben.
Und erneut zeigt sich ein Muster: nämlich, dass vor allem in den Jahren vor 2000 viele von diesem Doppelleben wussten oder etwas ahnten, sich aber dafür entschieden, nichts zu unternehmen oder wegzuschauen. In besonderer Weise trifft dies auf die im Bistum Verantwortlichen in den 1960er und 1970er Jahren zu. Das damalige Handeln entsprach in keinster Weise einer Betroffenenorientierung. Durch die Aufdeckung der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs im Raum der Kirche, vor allem aber durch die konsequente und umfassende Präventionsarbeit der letzten Jahre ist die Achtsamkeit auf allen Ebenen des Bistums und in allen Bereichen des kirchlichen Lebens gewachsen. Die Personalverantwortlichen reagieren bereits bei geringfügigen Hinweisen, etwa wenn es um den Umgang mit Nähe und Distanz geht, um die Eignung für den priesterlichen bzw. seelsorglichen Dienst zu überprüfen. Die Ergebnisse zu dem Fall bestätigen, wie notwendig es ist, diesen Weg der Achtsamkeit konsequent weiter zu verfolgen und immer wieder zu überprüfen, welche Hinweise sich aus den Aufarbeitungsprozessen für das künftige Handeln ergeben.
Zudem hat der Bischof für das Bistum Trier zum 1. Dezember 2022 eine Ordnung erlassen, die eine Führungsaufsicht vorsieht für „Kleriker, denen die Ausübung der mit ihrer Weihe verbundenen Befugnisse untersagt ist oder die unter Auflagen ihre priesterlichen Dienste verrichten“ (KA 2023 Nr.13). Diese Aufsicht wird im Auftrag des Bistums von BIOS-BW, einer beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ansässigen, gemeinnützigen Organisation (www.bios-bw.com), wahrgenommen.
Mit der UAK sind sich die Bistumsverantwortlichen einig, dass Aktivitäten innerkirchlicher Gruppierungen bzw. Bündnisse, die dazu beitragen, sexuellen Missbrauch zu verdecken oder dessen Aufdeckung zu behindern, aufgearbeitet und bekämpft werden müssen.
Den Betroffenen im Fall Dillinger stehen die Unterstützungsangebote des Bistums sowie das Verfahren für materielle Leistungen in Anerkennung des Leids offen.
Noch ist das Aufarbeitungsprojekt nicht endgültig abgeschlossen. Die Verantwortlichen im Bistum erneuern die Bereitschaft, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die ihnen diesbezüglich noch zukommen, und sagen den Herren Dr. Brauer und Hromada jede gewünschte Hilfe und Unterstützung zu, insbesondere, wenn es um Erkenntnisse aus afrikanischen Ländern geht.