Stellungnahme des Bistums Trier zu den Aussagen von Bischof Ackermann zu Entschädigungen für Missbrauchsopfer
Im Bistum Trier erfolgen die Entschädigungsleistungen ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls. Hier ist auch nicht an eine Änderung gedacht. Angesichts der angestrebten Neuregelung - eine unabhängige Expertengruppe hat einen Vorschlag vorgelegt, der jetzt (auch im Hinblick auf die dort genannten Höhen) zu diskutieren ist - sieht es Bischof Ackermann allerdings als notwendig an, auch darüber zu sprechen, ob dazu Kirchensteuermittel genutzt werden können. Unstrittig ist, dass immer zuerst der Täter, sofern er noch lebt, auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden muss. Bei verstorbenen Tätern ist dies allerdings nicht mehr möglich.
Dass es eine neue Regelung im Sinne eines opferorientierten und möglichst gerechten Systems für Entschädigungen geben soll, steht für Bischof Ackermann außer Frage.
Der Vergleich mit der Autobahn-Maut sollte zur Illustrierung der Funktionsweise einer Solidargemeinschaft dienen. Dazu sagt Bischof Ackermann: "Der Vergleich war zu salopp und unpassend. Den würde ich nicht wiederholen. Menschen, die sich dadurch verletzt fühlen, bitte ich um Entschuldigung."
Trier, 11. November 2019
Judith Rupp
Pressesprecherin Bistum Trier