Kirchengericht Paderborn bekräftigt Schuldspruch gegen früheren Pfarrer :Urteil bestätigt
Trier/Paderborn – Das kirchliche Gericht der Erzdiözese Paderborn hat das Urteil des Kirchengerichts Köln gegen den früheren Pfarrer von Freisen (Saarland) O.M. bestätigt. Das Kirchengericht Köln hatte den Priester des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden und als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt (Entlassung aus dem Klerikerstand).
Nachdem der Priester gegen das erstinstanzliche Urteil beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre Einspruch erhoben hatte, hatte das Dikasterium den Fall an das Kirchengericht in Paderborn übergeben. Das Kirchengericht hat das Urteil bestätigt.
Das Urteil in II. Instanz wurde O.M. zugestellt. Ein weiterer Einspruch ist laut Kirchenrecht nicht möglich.
Bischof Dr. Stephan Ackermann hat alle Betroffenen in dem Fall – auch diejenigen, deren Fälle nicht Gegenstand des Verfahrens waren – persönlich über das Urteil informiert. Ebenso sind das Pastoralteam und die Gremienvorstände der früheren Pfarrei des Straftäters von Bischof Ackermann informiert worden. „Ich weiß aus Gesprächen mit Betroffenen, dass die Überprüfung des Urteils erneut eine Belastung für sie war. Ich hoffe sehr, dass die Bestätigung für sie eine Genugtuung bedeutet, die ihnen in der Verarbeitung des an ihnen begangenen Verbrechens hilft“, sagte Bischof Ackermann.
Auch für die betroffene Pfarrei Freisen in der Pfarreiengemeinschaft Freisen-Oberkirchen könne nun eine neue Phase in ihrem Gemeindeleben beginnen. „Wie bereits vereinbart stehe ich den dort Verantwortlichen und den Gläubigen für Gespräche oder Veranstaltungen zur Verfügung“, erklärte der Bischof.