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Bischof Ackermann informiert über Beratungen der Deutschen Bischöfe:Verfahren zu Anerkennungs-Leistungen für erlittenes Unrecht weiterentwickeln

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat über die Beratungen der deutschen Bischöfe zu Konsequenzen aus der MHG-Studie informiert.
Datum:
25. Sept. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Fulda/Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, hat am 25. September gemeinsam mit Matthias Katsch, Mitgründer und Sprecher der Initiative Eckiger Tisch e. V., über Beratungen der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz zu Konsequenzen aus der MHG-Studie informiert. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage nach der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids.

„Schwerpunkt unserer Beratungen war die Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung des erlittenen Unrechts. Bereits das bisherige Verfahren ermöglicht in Fällen, in denen z. B. wegen eingetretener Verjährung oder des Todes Beschuldigter kein durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen an Betroffene  besteht, auf möglichst unbürokratische Weise eine Anerkennung des erlittenen Leids, unter anderem in Form einer materiellen Leistung, erklärte Ackermann. In diesem Verfahren seien seit 2011 rund 2.100 Anträge bearbeitet worden.

Grundlage der Beratungen sei ein Workshop am 27. Mai 2019 gewesen, an dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft, unter ihnen auch mehrere Betroffene, Vorschläge für eine Reform des aktuellen Systems diskutiert hatten. Anschließend wurde eine unabhängige Arbeitsgruppe mit der Auswertung der dort diskutierten Ideen und Anregungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens beauftragt. „Diese Arbeitsgruppe hat einen ersten Entwurf am 6. September 2019 mit dem gleichen Personenkreis nochmals diskutiert, überarbeitet und uns Bischöfen bei der Herbst-Vollversammlung erstmals präsentiert“, sagte der Bischof. Die Expertengruppe besteht aus Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und Rechtsanwältin), Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger Tisch e.V.), Roswitha Müller-Piepenkötter (Justizministerin NRW a. D., Bundesvorsitzende des Weißen Rings a. D.) und Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth).

Die Bischöfe seien dankbar für die geleistete Arbeit und die Empfehlungen der Gruppe: „Nach einer ausführlichen Aussprache haben sie den Auftrag gegeben, auf der Grundlage dieser Empfehlungen zügig an der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung von erlittenem Unrecht weiterzuarbeiten. Dazu sind eine Reihe von Fragen zu klären, insbesondere: Soll es künftig ein kombiniertes System aus einem Grund-Schmerzensgeld (Anerkennung) geben und einer darüber hinausgehenden Form der Entschädigung? Strebt man eine Fondslösung an? Wie sieht die Struktur der Gremien aus, die über die Anerkennungsleistungen entscheiden? Wie wird die Höhe der Anerkennungsleistungen so gestaltet, dass für die Betroffenen eine höhere Zufriedenheit erreicht wird, die aber von den Bistümern und Ordensgemeinschaften auch geleistet werden kann?“

Weitere Informationen zum Thema sind unter www.dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/ zu finden.

(red)