Zügig eine Neukonzeption auf den Weg bringen
Bonn/Trier – Die Deutsche Bischofskonferenz wird die personelle Verantwortungsstruktur für Fragen des sexuellen Missbrauchs auf eine breitere Basis stellen. Bereits zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2021 hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, erklärt, dass die Bischöfe auf Vorschlag von Bischof Dr. Stephan Ackermann, Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, ein Konzept zur Weiterentwicklung des Aufgabenbereichs erarbeiten, das die neuen Aufgaben, veränderte Anforderungen und Erwartungshaltungen sowie die gewachsene Sensibilität bei Fragen jedweder Form des Missbrauchs berücksichtigen soll.
Mit der Weiterentwicklung werden auch personelle Veränderungen einhergehen. Bischof Ackermann, der das neu geschaffene Amt des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz seit Februar 2010 übernommen hatte, wird diese Aufgabe zur Herbst-Vollversammlung im September 2022 abgeben. Darüber hat er Bischof Bätzing und alle Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz in einem Brief informiert.
Bischof Ackermann erklärt am 12. Mai 2022 dazu: „Nachdem ich im vergangenen Jahr die Bischöfe gebeten habe, die Verantwortungsstruktur für den Bereich des sexuellen Missbrauchs neu aufzustellen, muss es jetzt – nachdem viele aktuelle Themen vorrangig waren – darum gehen, zügig eine Neukonzeption auf den Weg zu bringen. Meine Aufgabe als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs werde ich daher abgeben.“ Es brauche möglichst bald eine neue und breiter aufgestellte Verantwortungsstruktur, damit die katholische Kirche in Deutschland der Vielschichtigkeit der Thematik und der Dimension des Aufgabenfeldes künftig noch mehr gerecht werden kann, so Bischof Ackermann. „Die Thematik lässt uns nicht los, im Gegenteil: Mit steigender Achtsamkeit nicht nur auf Formen sexualisierter Gewalt weiten sich die Fragestellungen aus und erfordern entsprechende Antworten.“
Bischof Bätzing hat die Entscheidung von Bischof Ackermann im Kontext der Weiterentwicklung der Aufgaben mit Respekt zur Kenntnis genommen. „Bischof Ackermann hat über mehr als zwölf Jahre eine weitreichende und mit unermüdlichem Engagement ausgefüllte Aufgabe kompetent übernommen. Die Deutsche Bischofskonferenz ist ihm dankbar für den Dienst als Missbrauchsbeauftragter. Die zahlreichen Sitzungen, persönlichen Begegnungen mit Betroffenen, die Kontakte in die Bundesregierung und auf internationaler Ebene sind nur wenige Elemente, die ich hier nennen kann“, so Bischof Bätzing. Die Interventions- und Präventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz und viele weitere Dokumente seien ohne das beherzte Wirken Bischof Ackermanns so nicht denkbar. „Dazu gehört in besonderem Maße die 2018 veröffentlichte MHG-Studie. Mit ihrer nicht einfachen Vorgeschichte war es Bischof Ackermann, der wesentlich zur Umsetzung dieses für uns wichtigen und wegweisenden Forschungsvorhabens beigetragen hat.“ Bischof Bätzing kündigte an, das Wirken Bischof Ackermanns anlässlich seines Ausscheidens als Missbrauchsbeauftragter bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September 2022 ausführlich zu würdigen. Er sei dankbar, dass Bischof Ackermann die Aufgabe bis dahin noch vollumfänglich wahrnehme.
(red)