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Kirchen und Gewerkschaften starten am 3. März mit Feier und Gottesdienst das Jubiläumsjahr:Allianz feiert 1.700 Jahre arbeitsfreien Sonntag

Mit einer Online-Veranstaltung eröffnet die Allianz für den freien Sonntag, ein Bündnis von kirchlichen und gewerkschaftlichen Akteuren, am kommenden Mittwoch das Jubiläumsjahr „1.700 Jahre freier Sonntag“.
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Datum:
27. Feb. 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Neunkirchen – Mit einer Online-Veranstaltung eröffnet die Allianz für den freien Sonntag, ein Bündnis von kirchlichen und gewerkschaftlichen Akteuren, am Mittwoch, 3. März, das Jubiläumsjahr „1.700 Jahre freier Sonntag“. Anlass dafür ist, dass der römische Kaiser Konstantin am 3. März 321 per Edikt den Sonntag zum wöchentlichen Ruhetag machte. Festredner der digitalen Veranstaltung, die von 11 bis 13 Uhr auf der Homepage der Allianz zu sehen ist, sind der Kolumnist der „Süddeutschen Zeitung“, Heribert Prantl, und Rechtsanwalt Friedrich Kühn, der Grundsatzurteile zum Schutz des freien Sonntags erstritten hat. Auch die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) im Bistum Trier beteiligt sich am Jubiläumsjahr.

Prominente aus Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Kultur werden sich mit Videobotschaften an der Veranstaltung beteiligen. So wird es unter anderem Grußworte von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), dem Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sowie dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Heinrich Bedford-Strohm, und dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann geben.

Die Allianz will mit der Aktion zugleich zu einem konsequenteren Sonntagsschutz in der Gegenwart aufrufen und ein Zeichen für den Erhalt des Kulturerbes „Freier Sonntag“ setzen. Sie befürchtet in Folge der Corona-Krise eine Zunahme der Auseinandersetzungen um den Ruhetag. Der Sonntag gehöre nicht der Wirtschaft, sondern der Familie, dem Glauben, der Kultur, dem Sport, der Geselligkeit und der Erholung.

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„Zurzeit erleben wir – bedingt durch die Pandemie und nun schon den zweiten Lockdown – einen Gleichklang der Tage, unterbrochen durch die tägliche Arbeit auch im Homeoffice oder Homeschooling. Treffen mit Freunden und Verwandten sowie Vereinstätigkeiten und Sport in Gruppen sind kaum oder gar nicht möglich. Gerade in diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Bedeutung des Sonntags hervorzuheben. Ohne den ,Tag des Herrn‘, den wir Christen als den Tag der Auferstehung Christi feiern, wäre jeder Tag ein Werktag. Deswegen müssen wir darauf achten, dass dieser besondere Tag auch diese besondere Stellung behält“, sagt die Leiterin des Katholischen Büros im Saarland, Ordinariatsdirektorin Katja Göbel. Ihrer Wahrnehmung nach ist auch der Landesregierung im Saarland der Schutz des Sonntages ein wichtiges Anliegen: „Mit dem saarländischen Ladenöffnungsgesetz – einem der strengsten in Deutschland – sehe ich den Schutz des freien Sonntags grundsätzlich als ein wertvolles Gut, das auch von Seiten der Regierung als solches verteidigt wird.“

Die Online-Veranstaltung ist zugleich Auftakt für eine Reihe von vielfältigen, lokalen Aktionen, an denen sich auch die KAB beteiligt. So wird es ebenfalls am Mittwoch, 3. März, um 19.30 Uhr eine digitale Wortgottesfeier geben. Diese wird vom KAB-Diözesanseelsorger, dem Neunkircher Pastor Markus Krastl, gestaltet. Passend zum Thema wolle er auf das dritte Gebot ,Du sollst den Tag des Herrn heiligen‘ eingehen.

Im Saarland und in Rheinland-Pfalz sind pro Jahr vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt, wenn sie an ein lokales Ereignis, wie etwa einen Ostermarkt, verknüpft sind. „In jedem Bundesland gibt es immer wieder Versuche, den freien Sonntag Stück für Stück aufzuweichen“, hat Krastl beobachtet. „Ich weiß von Betroffenen, dass sie sich an diesen Sonntagen oft die Beine in den Bauch stehen, weil keine Kundschaft kommt.“ Den örtlichen Handel könne jeder an sechs Tagen in der Woche unterstützen, wenn er vor Ort einkaufen ginge, anstatt die Produkte im Internet zu bestellen.

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Davon, dass mehr verkaufsoffene Sonntage tatsächlich die Wirtschaft ankurbeln würden, ist auch KAB-Bezirksgeschäftsführer Andreas Luce nicht überzeugt: „Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden.“ Die Menschen, die die verkaufsoffenen Sonntage nutzten, fehlten dann an anderer Stelle. „Bei mir im Sportverein fehlen dann etwa Spieler, weil sie arbeiten müssen, es kommen weniger Zuschauer, um die Vereine anzufeuern“, sagt Luce. Mit einer Plakataktion will die KAB auf das Thema aufmerksam machen. Im Saarland plant die KAB zudem für den 11. Mai im Rahmen der Reihe „KAB im welt:raum“ in Saarbrücken einen Themenabend zum freien Sonntag. Dieser kann ebenfalls digital verfolgt werden.

Alle Interessierten sind eingeladen, den Wortgottesdienst der KAB im Bistum Trier am 3. März ab 19.30 Uhr online mitzufeiern. Der Gottesdienst wird über die Plattform Zoom gestreamt:
https://zoom.us/j/98289010189?pwd=R2hiTDZEd1BUVCtONTNnbWVoWW5lQT09

( Meeting-ID: 982 8901 0189, Kenncode: 615583)

Die digitale Veranstaltung mit den Festrednern wird auf allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/jubilaeum übertragen.

Hintergrund:

Noch im 19. Jahrhundert hatten die Läden in Deutschland regelmäßig sieben Tage in der Woche geöffnet und dies zu Geschäftszeiten von 5 bis 23 Uhr. Durch Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde der Sonntag als gesetzlicher Ruhetag eingeführt. Gemäß Art. 140 des Grundgesetzes ist diese Regelung bis heute ein wichtiger Bestandteil der Verfassung Deutschlands. Um die Bedeutung des Sonntagsschutzes zu untermauern – aber auch um arbeitsschutzrechtlichen Regelungen bundesweit einzuführen – wurde im Jahre 1956 ein Gesetz über den Ladenschluss verabschiedet. Mit der Föderalismusreform im Jahre 2006 wurde die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenschlusszeiten auf die Bundesländer übertragen. Alle Bundesländer, bis auf Bayern, haben eigene Ladenöffnungsgesetze verabschiedet. Im Saarland ist das Ladenöffnungsgesetz seit 24.11.2006 in Kraft, das zuletzt im November 2020 geändert und damit entfristet wurde.

(uk)