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Prominent besetzte Podiumsdiskussion der Pfarreiengemeinschaft St. Wendel:„Am Kreuz führt kein Weg vorbei“

Bei der Podiums-Diskussion der Pfarreiengemeinschaft St. Wendel diskutierte auch Bischof Stephan über die abgehängten Kreuze im Amtsgericht Saarbrücken mit.
Das Podium vlnr.: Hermann Scharf, Tina Schöpfer, Moderator Christian Otterbach, Ministerpräsidentin Annegrat Kramp-Karrenbauer, Bischof Dr. Stephan Ackermann, Sarah Detambel und Michael Hilberer
Datum:
20. Mai 2016
Von:
Bischöfliche Pressestelle
Bliesen – „Am Kreuz führt kein Weg vorbei“: So hatte die Pfarreiengemeinschaft St. Wendel eine Podiumsdiskussion überschrieben mit der sie –auf Initiative von Pfarrer Klaus Leist – die aktuelle Debatte um die Abhängung der Kreuze in den Verhandlungssälen des Saarbrücker Amtsgerichtes aufgreifen wollte. Ein übervoller Saal im Gemeindehaus Bliesen zeigte am 19. Mai das große Interesse am Thema. Rund 200 Interessierte waren gekommen um der Diskussion zu folgen. Im Podium: Bischof Dr. Stephan Ackermann, Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Hermann Scharf MdL (CDU) als Befürworter von Kreuzen in Gerichten. Dagegen argumentierten Michael Hilberer MdL (Piraten), Tina Schöpfer (Bündnis 90/Die Grünen) und Sarah Detambel, Landesiegerin im Wettbewerb „Jugend debattiert“. Fernsehjournalist Christian Otterbach leitete die Diskussion. Es sei „ganz normal“, wenn in Gerichtssälen ein Kreuz hängt, sagte Bischof Ackermann. Das Kreuz stehe im christlich geprägten Europa für Gott, auf den das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Bezug nehme. Dieser Gottesbezug sei aus der „erschütternden Erfahrung“ des Dritten Reiches ins Grundgesetz aufgenommen worden. Das Kreuz sei „kein Symbol der Bedrohung“, sagte Ackermann: „Da hängt ja der Hilflose, der durch ein ungerechtes Urteil sein Leben verloren hat“. So werde das Kreuz zu einem „Hoffnungszeichen“, das auf eine andere Gerechtigkeit verweise, „die auch ungerechte Urteile überwindet.“ Das Kreuz mache im Gericht deutlich: „Wir spielen nicht Gott“. Es sei eine „Geste des Zurücknehmens“. Aber natürlich werde in den Gerichten nicht nach dem Evangelium Recht gesprochen, sagte Ackermann. Auch Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer betonte die Ermahnung zur Demut, die das Kreuz für alle sein solle, die Verantwortung tragen. Der Mensch sei nicht das Maß aller Dinge. Im Dritten Reich habe man die Demut gerade auch in den Gerichtssälen vergessen. Kramp-Karrenbauer plädierte für die derzeit im Saarland gültige Regel: Wenn jemand vor Gericht den Wunsch äußert, ohne Kreuz zu verhandeln, dann kann das Kreuz verhüllt werden oder es wird in einem Saal ohne Kreuz verhandelt. Wenn die Entscheidung des Leiters des Saarbrücker Amtsgerichts Schule mache, dass ohne Beschwerde die Kreuze entfernt werden, dann müsse sich die Landesregierung dazu verhalten und „wieder für eine Wahlmöglichkeit sorgen“. Grünen-Politikerin Tina Schöpfer betonte, das auch Aufklärung und Humanismus die Werte in Deutschland geprägt hätten. Gerichtssäle sollten neutral sein und ohne Kreuz. Ähnlich argumentierte die Schülerin Sarah Detambel. Der Staat habe neutral zu sein und müsse „die Religion aus Staatlichem heraushalten“. Um an die prägenden Werte erinnert zu werden, benötige sie kein Symbol. Michael Hilberer von der Piratenpartei unterschied zwischen Kreuzen im öffentlichen Raum und im Gericht. Das sei nämlich gar kein öffentlicher Raum. Das Abhängen der Kreuze sei gut, weil ein Angeklagter vor Gericht in einer schwachen Position sei und vom Richter nicht verlangen werde, in einen anderen Saal zu wechseln. Hier müsse der Staat „vorsichtig sein, ganz grundsätzlich“. „Das Kreuz im Gerichtssaal ist mir wichtig“, betonte Landtagsabgeordneter Scharf und äußerte Unverständnis über die Entscheidung des Leiters des Saarbrücker Amtsgerichts: „Es hat sich ja kein Mensch beschwert“. Als gute mögliche Lösung sah Scharf die Abfrage vor einer Verhandlung: „Kreuz oder nicht“. So könne man dem Wunsch der jeweils beteiligten Menschen entsprechen.