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Anerkennungsverfahren für Aufarbeitungsprojekt Albertinum endet:Aufarbeitung und Anerkennung hat geholfen

Das Anerkennungsverfahren für das Aufarbeitungsprojekt Albertinum endet ein Jahr nach der Vorstellung des Berichts.
Foto: Werner Baulig
Datum:
6. Feb. 2023
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Ein Jahr nach der Vorstellung des Berichts “Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein - Aufarbeitung mit und für Betroffene” (11. Februar 2022) endet nun auch das Verfahren für die Anerkennung des Leids. Bischof Dr. Stephan Ackermann hatte im Sommer 2022 im Einvernehmen mit ehemaligen Schülern des Internats und dem Betroffenenbeirat des Bistums eine Regelung speziell für das Albertinum angeboten (Einvernehmliches Verfahren für finanzielle Leistungen (paulinus-bistumsnews.de).

„In den vergangenen Monaten habe ich mit 38 ehemaligen Schülern des Internats gesprochen“, berichtet Bischof Ackermann. Durch die persönlichen Gespräche seien ihm die Leiden der Schüler ergänzend zum sehr detaillierten Abschlussbericht nochmals erschreckend deutlich geworden. „Gleichzeitig bin ich sehr dankbar, dass etliche der heute erwachsenen Männer mir gesagt haben, dass ihnen die Aufarbeitung und die Anerkennung dieses schlimmen und für viele immer noch belastenden Teils ihrer Lebensgeschichte geholfen haben.“ Im Rahmen dieses speziell für das ehemalige Internat festgelegte Verfahren seien mehr als 650.000 Euro aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls gezahlt worden. Aufgrund der Gesprächsanfragen und der Anträge nach einer Anerkennung, die in den letzten Wochen stark zurückgegangen seien, habe er den Eindruck gewonnen, dass das Verfahren in der bisherigen Form beendet werden könne, sagte der Bischof.

„Das heißt nicht, dass ehemalige Schüler, die sich auch nach dem Abschluss für eine persönliche Aufarbeitung ihrer Internatszeit interessieren, nicht mehr gehört werden“, betont Ackermann. Diese Personen können sich an die diözesanen Ansprechpersonen für sexualisierte Gewalt wenden (vgl. www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/sexualisierte-gewalt). Wer auch eine materielle Anerkennung wünscht, sollte sich bis spätestens zum 31. Dezember 2023 melden. „Auch der Betroffenenbeirat ist gerne weiterhin ansprechbar für dieses Projekt - das ist wichtig und hilfreich“, sagte der Bischof. Als Ansprechpartner im Betroffenenbeirat steht mit dem Sprecher Werner Baulig ein ehemaliger Schüler des Albertinums zur Verfügung (Tel: 0385/716425,E-Mail: bbbt@posteo.de).

Informationen zum Aufarbeitungsprojekt im ehemaligen bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein sind unter https://www.bistum-trier.de/aufarbeitung/ zu finden.

(JR)