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Römische Kongregation äußert sich zu Zeithorizont des Verfahrens:Aussetzung des Umsetzungsgesetzes: Klarheit im Frühsommer

Die römische Kleruskongregation hat sich auf Bischof Ackermanns Stellungnahme hin gemeldet - ein Zeithorizont zur Klärung wird nun greifbar.
Herausgerufen
Datum:
7. Feb. 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – „Für den Frühsommer erwarten wir Klarheit, in welcher Form unsere Synodenumsetzung organisatorisch und strukturell weitergehen kann.“ Das hat Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg am 7. Februar in Trier mitgeteilt. Er erklärte, Anfang Februar 2020 habe die römische Kleruskongregation Bischof Dr. Stephan Ackermann geschrieben, dass seine Stellungnahmen eingegangen seien und sowohl die Kleruskongregation wie auch der Päpstliche Rat zur Interpretation der Gesetzestexte sich damit befassen.

Weiter habe die Kongregation mitgeteilt, dass die Prüfung „in Anbetracht der Bedeutung des Themas für die Pastoral und für den priesterlichen Dienst in der Diözese“ noch einige Zeit in Anspruch nehme. Als Termin sei der 30. April 2020 genannt worden. „Im Umfeld dieses Datums werden voraussichtlich auch die vom Bischof erbetenen Gespräche in dieser Sache stattfinden“, sagte von Plettenberg. Damit sei klar, dass ein unterjähriger Start der neuen Pfarreien in 2020 definitiv ausgeschlossen ist. „Nach Abschluss des römischen Verfahrens werden wir zeitnah einen neuen Zeitplan vorlegen, wann die rechtlichen Rahmenbedingungen veröffentlicht werden und welche Schritte sich daraus ergeben.“

Alle Informationen zur Synodenumsetzung sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.