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Ehrenamtsentwicklung im Bistum Trier legt Fortbildungsprogramm 2017 vor:Bausteine zur Synoden-Umsetzung stärken das Engagement

Im Fortbildungsprogramm 2017 finden Ehrenamtliche viel Unterstützung in ihrem Dienst auch zur Umsetzung der Synode.
Datum:
8. Dez. 2016
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Koblenz/Saarbrücken – Anwaltschaft für die Umsetzung der Synodenergebnisse übernehmen: Das möchte der Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung im Bischöflichen Generalvikariat Trier – und das spiegelt sich im Fort- und Weiterbildungsangebot für Ehrenamtliche und Interessierte für das Jahr 2017 wider.

In dem knapp 70 Seiten umfassenden Heft finden Ehrenamtliche Angebote, die sie in ihrem Dienst unterstützen wollen. So gibt es beispielsweise Kurse zu lokaler Kirchenentwicklung im ländlichen Raum oder Sozialraumorientierung, zum Umgang mit Sterben und Trauer, zum interreligiösen Dialog, zur Charismenentwicklung oder Glaubenskommunikation. Auch eine Gottesdienstwerkstatt sowie eine Veranstaltung zum kirchlichen Fundraising werden angeboten.

Zudem bietet der Arbeitsbereich „Bausteine zur Umsetzung der Synode“ an. Im Vorwort zu dieser Broschüre heißt es: „Die Perspektivwechsel und Handlungsoptionen der Synode zielen darauf ab, in beteiligungsorientierten und ergebnisoffenen Prozessen neue Formen zu entwickeln, wie die Kirche im Bistum Trier in die Zukunft gehen kann.“ Dabei werde auf die Kompetenz aller Getauften gesetzt. Zur Unterstützung dieser Prozesse bietet der Arbeitsbereich daher Methoden zur Förderung von Beteiligung und zur kreativen Entwicklung von Lösung, Beratungsangebote wie Supervision oder Mediation und die Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Perspektiven und Haltungen an.

Beide Broschüren können bestellt werden im Bischöflichen Generalvikariat, Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung, Telefon 0651-7105-566, E-Mail: ehrenamt@bistum-trier.de und stehen unter www.ehrenamt.bistum-trier.de zum Download bereit. Für ehrenamtlich Engagierte im Bistum Trier sind die Kurse in der Regel kostenfrei. Falls eine Kursgebühr ausgewiesen ist, entfällt diese bei der Vorlage eines Ehrenamtsnachweises. Weitere Informationen sind in den „Förderreglungen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements im Bistum Trier“ zu finden. Sie liegen in einer für 2017 aktualisierten Fassung vor.

(JR)