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Bischof Ackermann zum Zwischenbericht über den Umgang mit Fällen sexueller Gewalt in der Amtszeit des Trierer Bischofs Stein (1967-1981):Bedrückende Erkenntnisse als Teil der Geschichte des Bistums annehmen

Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Zwischenbericht über den Umgang mit Fällen sexueller Gewalt in der Amtszeit des Trierer Bischofs Stein (1967-1981)
Bischof Dr. Stephan Ackermann (Foto: Helmut Thewalt)
Datum:
16. Dez. 2022
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – „Der Bericht dokumentiert von unabhängiger Seite das, was sich für uns heute Verantwortliche schon in der Befassung mit Fällen abzeichnete, die in die Amtszeit Bischof Steins fallen: Es hat in der Mehrzahl der Fälle keinen ordnungsgemäßen und vor allem keinen betroffenenorientierten Umgang mit den Fällen sexueller Gewalt gegeben.“ So kommentiert Bischof Dr. Stephan Ackermann den am 16. Dezember von Prof. Dr. Lutz Raphael und Dr. Lena Haase (Universität Trier) vorgestellten Zwischenbericht zur historischen Untersuchung „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Zeitraum von 1946-2021 im Verantwortungsbereich der Diözese Trier“. Das Projekt ist von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) initiiert, die auch zu diesem Bericht, der die Amtszeit von Bischof Dr. Bernhard Stein (1967-1981) untersucht, Stellung genommen hat.

Ackermann sagte, die Studie bestätige im Blick auf die Zahlen und das Vorgehen der Bistumsverantwortlichen „das, was in den vergangenen Jahren im Zuge der verschiedenen Aufarbeitungsprojekte in den deutschen Bistümern zutage kam“. Für ihn persönlich als Bischof sei es bedrückend, „dies als Teil der Geschichte unseres Bistums anzunehmen und zu sehen, dass einer meiner Vorgänger zusammen mit seinen engsten Mitarbeitern in dieser Weise gehandelt und damit Menschen schwer geschadet hat. Das schmerzt mich einmal mehr“. Auf das Bild des aufgeschlossenen und beliebten Bischofs falle „ein massiver Schatten“. Die UAK hält in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Bericht fest, „dass Stein das damalige System gestützt hat. Von ihm sind der UAK keine Bemühungen bekannt, beim Umgang mit Missbrauchsfällen umzusteuern. Der Vorwurf der zumindest moralischen und systemischen Mitverantwortung trifft auch auf ihn zu“.

Distanzierung von in Studie aufgezeigten Umgang mit Fällen sexueller Gewalt

Bischof Ackermann distanzierte sich „mit aller Entschiedenheit von dem in der Studie aufgezeigten praktizierten Umgang mit Fällen sexueller Gewalt im Bistum Trier: Wir werden weiter entschieden daran arbeiten, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten, gemeldete Fälle so weit wie möglich aufzuklären und Missbrauch wirksam zu verhindern.“

In ihrem Ergebnis verstärke die Studie die Hinweise, die die UAK in ihrem ersten Zwischenbericht im August 2022 gegeben hatte. Mit Blick auf die dort gegebenen Empfehlungen kündigte Ackermann eine neue Ordnung zur Frage der wirksamen Aufsicht von Tätern an, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Mit Blick auf das Anliegen der seelsorglichen Begleitung von Betroffenen sowie die Schaffung einer möglichen Ombudsstelle zur unabhängigen und längerfristigen Begleitung von Betroffenen sei bereits eine Arbeitsgruppe einberufen, die im kommenden Jahr einen Umsetzungsvorschlag vorlegen werde. Überdies erwachse aus den beiden vorliegenden Berichten auch „der Auftrag, unsere aktuellen Schutzkonzepte für Prävention und Intervention aufgrund der Ergebnisse zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln“.

Die gesamte Stellungnahme von Bischof Ackermann ist unter https://www.bistum-trier.de/bistum-bischof/bischof/im-wortlaut/ zu finden.

Der Zwischenbericht der Universität Trier im Auftrag der UAK zur Amtszeit von Bischof Stein ist ebenso wie die Stellungnahme der UAK unter https://www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de/jahresberichte/2022/ eingestellt.

(JR)


Hinweise:

Die UAK informiert über die Website www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de. Zur Kontaktaufnahme hat die Kommission die Mailadresse ukms@posteo.de eingerichtet.

Ansprechpersonen des Bistums für Verdachtsfälle sind die Rechtsanwältin und Mediatorin Ursula Trappe (ursula.trappe@bistum-trier.de, 0151-50681592) und der Psychologe Markus van der Vorst (markus.vandervorst@bistum-trier.de, 0170-6093314).

Die Postanschrift für beide Personen lautet:

Bischöfliches Generalvikariat

Ursula Trappe/Markus van der Vorst

- persönlich/vertraulich –

Postfach 1340

54203 Trier

Betroffene können sich auch wenden an die Beratungsstelle Phoenix der AWO (www.phoenix.awo-saarland.de); sie ist telefonisch unter 0681-7619685 oder per E-Mail an phoenix@lvsaarland.awo.org zu erreichen.