Zum Inhalt springen

Bistum Trier: Erstes Treffen des Betroffenenbeirats – Konstituierung steht bevor:Beratung und Begleitung bei Aufarbeitung, Intervention und Prävention

Im Bistum hat es ein erstes Treffen des Betroffenenbeirats gegeben. Die Konstituierung steht bevor.
Sexualisierte Gewalt
Datum:
7. Mai 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Werner Baulig, Dr. Uwe Christoffer, Werner Huffer-Kilian, Prof. Dr. Eric Mührel und Dr. Karl-Horst Wirz bilden künftig den Betroffenenbeirat im Bistum Trier. Sie haben sich am 29. April mit Triers Bischof Dr. Stephan Ackermann digital getroffen.

Bei dem Treffen tauschten sich die Mitglieder über Aufgabenprofil und Arbeitsweise des Betroffenenbeirats aus. Dabei wurde die Frage der Mitwirkung in der unabhängigen diözesanen Aufarbeitungskommission sowie im Beraterstab des Bischofs angesprochen. Auch mögliche Themenfelder der Beratung wurden benannt. Der Beirat will sich in nächster Zeit offiziell konstituieren und damit seine Arbeit aufnehmen.

Bischof Ackermann dankte den Beiratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, sich im Bistum Trier im Themenfeld der Aufarbeitung, Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt zu engagieren. Mit der Gründung eines Betroffenenbeirats gehe das Bistum einen weiteren Schritt auf dem Weg, auf den es sich mit der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im letzten Juni gemacht habe. „Ohne die Beteiligung von Betroffenen können weder Aufarbeitung noch Prävention gelingen“, betonte Ackermann.

Laut Satzung ist es Aufgabe des Betroffenenbeirates, „einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Bistum Trier sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention. Der Betroffenenbeirat als Expertengremium begleitet die Arbeit des Bistums Trier im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen des Bistums. Der Beirat ist Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander.“

Im vergangenen Jahr hatte das Bistum Personen zur Mitarbeit eingeladen, an denen in ihrer Kindheit, als Jugendliche oder als Schutzbefohlene sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen oder Vertretern der katholischen Kirche im Bistum Trier verübt wurde oder die heute im Bistum Trier wohnen. Aus den Bereitschaftsbekundungen, die ausschließlich von männlichen Betroffenen kamen, hatte ein unabhängiges Gremium nach festgelegten Kriterien in persönlichen Vorgesprächen die fünf Personen zur Arbeit im Beirat benannt. Bischof Ackermann hat sie mit Schreiben vom 30. März 2021 für die Dauer von drei Jahren berufen.

Informationen zum Betroffenenbeirat wie etwa die Satzung sind unter https://www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/sexualisierte-gewalt/betroffenenbeirat zu finden.

(JR)