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Gemeinsam! Zukunft! Bauen!:Bistum Trier stellt Immobilienkonzept vor

Das Konzept soll zunächst mit fünf Pilotpfarreien erprobt werden.
Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg
Datum:
29. Juni 2023
Von:
Stefan Schneider

Trier – Für Kirchen, Pfarrhäuser und den weiteren Gebäudebestand von Pfarreien und Kirchengemeinden hat das Bistum Trier ein Immobilienkonzept erlassen. Gemeinsam mit einer überarbeiteten Förderrichtlinie gibt es die Anzahl an Gebäuden und Flächen vor, die das Bistum künftig fördern wird. Auch Aspekte des Klimaschutzes spielen eine wichtige Rolle. „Damit stellen wir sicher, dass der sinnvolle und notwendige Teil des Immobilienbestands weiter unterhalten und entwickelt werden kann“, betont der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg bei der Vorstellung des Konzeptes. Das Konzept soll zunächst mit fünf Pilotpfarreien erprobt werden.

Die Umsetzung selbst, also die Klärung der Frage, welche Immobilien erhalten bleiben, und die dann folgende sukzessive Trennung von den anderen Gebäuden, liegt in der Verantwortung der Pfarreien zusammen mit den Pastoralen Räumen. „Piloten“ sind die Kirchengemeinde Heilige Edith Stein in Trier sowie die Kirchengemeindeverbände Cochem, Koblenz-Moselweiß, Lebach und Schmelz. Das Immobilienkonzept versuche, möglichst viele Abwägungen vorzunehmen, sagt von Plettenberg. „Wir wissen aber: Eine alle Seiten zufrieden stellende Lösung kann ein Immobilienkonzept nicht bieten, weil Immobilien, insbesondere die Kirchen und Kapellen, für viele Menschen wichtige Identifikationsorte sind.“ Weitere Gebäude, die nach diesem Konzept nicht mehr durch das Bistum gefördert werden, können die Pfarreien nach eigenen Vorstellungen und entsprechend ihrer finanziellen Mittel erhalten und ggf. bewirtschaften. Dabei sollen auch Kooperationen mit der evangelischen Kirche, mit den Kommunen und anderen örtlichen Gruppierungen in den Blick genommen werden.

Ein erklärtes Ziel ist es, bei den Bauzuschüssen sowie bei den Betriebs- und Energiekosten die finanziellen Aufwendungen zu senken. Das Konzept bietet damit eine langfristige Perspektive und soll den Kirchengemeinden Planungssicherheit geben. Neben der Frage der Kosten gibt das Immobilienkonzept auch Antworten auf die Frage eines gelingenden Klimaschutzes. Von Plettenberg legt dar: „Das Konzept ermöglicht, die Raumnutzung in den Pastoralen Räumen neu zu denken. Das kann uns helfen, die Klimaschutzziele des Bistums effektiv zu verfolgen.“

Das Konzept unterscheidet grundsätzlich bei der Bewertung der Immobilien, ob sie in einem eher ländlichen, städtischen und gemischt-strukturierten Raum liegen. Innerhalb dieser Klassifizierung werden dann Kriterien für die Förderfähigkeit von Kirchen, Pfarrhäusern, Pfarrheimen, Kindertagesstätten, Mietobjekten und Mischobjekten beschrieben. Faktoren, die dabei auch berücksichtigt werden, sind bei Kirchengebäuden deren Fassungsvermögen oder bei den Pfarrbüros die Fläche einer Pfarrei.

So gab es Mitte November 2022 im Bistum Trier 1.898 Kirchen mit insgesamt mindestens 341.177 Sitzplätzen. Davon hatten 138 Kirchen mindestens 500 Sitzplätze und mindestens 647 Kirchen weniger als 100 Sitzplätze. Grundsätzlich sollen wenigstens zwei Kirchen pro fusionierte Kirchengemeinde weiter vom Bistum gefördert werden. Zukünftig werden in jeder fusionierten Kirchengemeinde mindestens zwei Kirchen weiter vom Bistum gefördert. Weitere förderfähige Kirchen werden in einem Verhältnis der Katholikenanzahl und der Fläche einer fusionierten Kirchengemeinde ermittelt.

„Die Nutzung von Pfarrhäusern ist indes vielfältiger“, so von Plettenberg. Es könne gleichzeitig ein Haus der Gemeinde und Dienstwohnung für Priester sein, zudem Büroräume für die pastoralen Mitarbeitenden oder das Pfarrbüro enthalten. Das Konzept sieht vor, dass jeder Pfarrer die Möglichkeit haben soll, in einem Pfarrhaus zu leben. Darüber hinaus sollen rund 70 Pfarrhäusern als Dienstwohnungen für Priester im kategorialen und territorialen Dienst vorgehalten werden. Grundsätzlich werden eine Dienstwohnung pro Pfarrei und mindestens ein Pfarrbüro gefördert.

Für Pfarrheime gilt, vorbehaltlich möglicher Ausnahmen, dass pro Pfarrei ein Pfarrheim mit einem Großraum mit mindestens 150 Quadratmeter Saalfläche, einer Küche und einer Toilettenanlage weiterhin durch das Bistum gefördert werden.

Generalvikar von Plettenberg verwies darauf, dass das Immobilienkonzept eine Fortführung eines älteren Konzeptes sei, aber auch Ergebnisse der Bistumssynode von 2013 bis 2016 umsetzen wolle. „Im Abschlussdokument der Synode wird eine diakonisch-missionarische Grundausrichtung der Kirchen in den Vordergrund gestellt“, erklärt von Plettenberg. Die Kirche habe eine Sendung in die Welt und sei kein Selbstzweck. Daraus ergebe sich die Frage, wie viele Immobilien und wie viel Geld aus Kirchensteuermitteln für den Erhalt der Immobilien angesichts der steigenden Herausforderungen notwendig und verantwortbar seien. Das nun in Kraft gesetzte Konzept soll eine Antwort auf diese Frage möglich machen.