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Geschäftsbericht 2016 und Haushalt 2017 veröffentlicht:Bistum Trier stockt Rückstellungen deutlich auf

Das Bistum Trier hat jetzt seinen Geschäftsbericht 2016 sowie den Haushalt 2017 vorgestellt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2015 weist im Ergebnis einen Verlust in Höhe von 20,5 Millionen Euro aus.
Datum:
14. März 2017
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Das Bistum Trier hat im vierten Jahr in Folge einen Geschäftsbericht veröffentlicht. Neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Bistums Trier wird auch der Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls ausgewiesen. Als inhaltliche Schwerpunktthemen beschreibt der Bericht den Abschluss der Synode und deren Umsetzung, die Jugendarbeit, den Weltjugendtag in Krakau und die Umfrage zur Ministrantenarbeit. Er verweist auf den Abschluss des Projektes „Integrierte Lösung“ (Einführung SAP) und seinen Übergang in die Regelarbeit. Zudem stellt er die Zwischenstände der Projekte Haushaltskonsolidierung und die die Einführung der Budgetierung im Bischöflichen Generalvikariat dar. Im Ausblick wird auf den Umsetzungsprozess der Synode und die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes mit Einstellung einer Klimaschutzmanagerin eingegangen.

Der Jahresabschluss des Bistums für das Jahr 2015 weist im Ergebnis einen Verlust in Höhe von 20,5 Millionen Euro aus. Der Verlust leitet sich nicht unmittelbar aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Jahres 2015 ab, sondern ist bedingt durch die erforderliche Aufstockung der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für versorgungsberechtigten Priester und beamtenähnliche Angestellte (überwiegend Lehrer an den Bistumsschulen) um insgesamt 69,2 Millionen Euro. Maßgeblicher Treiber für den hohen Rückstellungsbedarf ist die herrschende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt; sie beeinträchtigt auch die Kapitalerträge der Finanzanlagen des Bistums. Sowohl die Höhe der Rückstellungen für Beihilfen als auch die Höhe der Pensionsrückstellungen werden auf Grundlage aktueller versicherungs­mathematischer Gutachten angepasst; für die Beihilfen wurde dieses Verfahren zum ersten Mal eingesetzt.

Das Eigenkapital des Bistums Trier reduziert sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund des negativen Jahresergebnisses von 392,7 Millionen Euro auf 372,2 Millionen Euro. Die Bilanzierung erfolgte nach den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Jahresabschluss und Lagebericht des Bistums erhielten von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der seit Herbst amtierende neue Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg nannte das Minus im Jahresabschluss nicht überraschend. Er betonte, dass es kaum beeinflussbare externe Effekte seien, die das Ergebnis maßgeblich bestimmt hätten. Da das Bistum zum dritten Mal hintereinander ein Geschäftsjahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen hat, werde nun das in der Haushalts­ordnung vorgeschriebene Haushaltssicherungskonzept erarbeitet.

Im Geschäftsbericht heißt es dazu: „Entgegen weit verbreiteter Befürchtungen muss eine solche Haushaltssicherung die Umsetzung der Synodenergebnisse nicht blockieren und nicht behindern – das Gegenteil kann der Fall sein. Die Synode hatte die Frage der zur Verfügung stehenden Ressourcen zunächst bewusst und nachvollziehbar ausgeklammert, um in großer Freiheit die Inhalte beraten zu können. Zu keinem Zeitpunkt war dabei angenommen worden, diese Fragen würden künftig keine Rolle mehr spielen.“ Vielmehr werde eine zukunftsgerichtete Haushaltssicherung in enger Abstimmung mit dem Prozess der Synodenumsetzung erfolgen können und müssen.

An Kirchensteuern sind insgesamt 304,7 Millionen Euro eingegangen, das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 3,3 Prozent. Das Bistum erhielt Staatsleistungen in Höhe von 16 Millionen Euro von Rheinland-Pfalz und 500.000 Euro aus dem Saarland. Auf der Ausgabenseite stehen 205,7 Millionen Euro für Personalaufwendungen für das Personal des Bistums. Für Sachaufwendungen fielen 44,3 Millionen Euro an. Über die Verwendung der Kirchensteuermittel und die anderen Posten des Jahresabschlusses gibt der Geschäftsbericht 2016 detailliert Auskunft.

Auch der Haushalt 2017 des Bistums Trier weist im Ergebnis ein Defizit aus. Während sich das betriebliche Geschäftsergebnis positiv entwickelt, wird insgesamt mit einem Minus von 19,3 Millionen Euro gerechnet. Die Ursache liegt in der Notwendigkeit der weiteren zinsbedingten Aufstockung der Pensions- und Beihilferückstellungen. Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2017 beträgt 440,5 Millionen Euro und steigt gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozent.

Die größte Aufwandsposition sind die Zuschüsse an die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände und an sonstige kirchliche Rechtsträger in Höhe von 177 Millionen Euro; das entspricht 40 Prozent der Gesamtaufwendungen, gefolgt von rund 163 Millionen Euro für Personalaufwendungen.

Aufgeschlüsselt nach Aufgaben wendet das Bistum Trier 161 Millionen Euro für die Seelsorge auf; das ist mit 37 Prozent der größte Anteil an den Aufwendungen. 61 Millionen Euro fließen in die Bistumsschulen, 47 Millionen Euro in die Kindertagesstätten, 21 Millionen Euro in die berufliche Bildung und Erwachsenenbildung, 26,8 Millionen Euro in die Caritas und 47 Millionen Euro müssen für die Altersversorgung der versorgungsberechtigten Priester und beamtenähnliche Angestellte aufgebracht werden.  Das Bistum Trier investiert 14,6 Millionen Euro, davon 11,4 Millionen Euro in Baumaßnahmen der Bistumsschulen.

Die erwarteten Erträge setzen sich aus Kirchensteuern von 317 Millionen Euro, das sind 75 Prozent der Gesamterträge, aus Zuschüssen von 60 Millionen Euro, aus Staatsleistungen von 17 Millionen Euro, aus Erträgen aus dem Finanzanlagevermögen von 16 Millionen Euro und aus Sonstigen Erträgen mit 11 Millionen Euro zusammen.

Mit der Haushaltsplanung 2017 nimmt das Bistum wie in den Vorjahren einen Verlust im niedrigen zweistelligen Millionenbereich hin; das bedeutet eine weitere Schwächung seiner Rücklagen. Maßgeblich für die Verlusthöhe werden wie in den Vorjahren die Folgen der Niedrigzinsphase sein. Eine Lockerung der Ausgabenpolitik des Bistums erfolgt nicht. Es gibt deshalb keine realistischen Möglichkeiten, ohne tiefgehende Einschnitte in den Tätigkeitsbereichen des Bistums kurzfristig einen ausgeglichenen Haushalt zur erzwingen; solche Maßnahmen müssten jedoch zwangsläufig der Synodenumsetzung vorgreifen und sie gleichzeitig erheblich behindern. Das Bistum hat in dieser Situation beschlossen, für einen eng begrenzten Zeitraum seine Reserven in Anspruch zu nehmen. So wird eine kontinuierliche Fokussierung auf die Umsetzung der Synodenergebnisse ermöglicht; diese Umsetzung muss jedoch die zwingende Nebenbedingung eines künftig stabil ausgeglichenen Bistumshaushalts berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie auf www.bistum-trier.de/finanzen