Bistum und Caritas planen „Notfall-Energie-Fonds“
Trier - Das Bistum Trier und der Diözesan-Caritasverband planen, aus einem „Notfall-Energie-Fonds“ Hilfen für Einzelpersonen und Familien bereit zu stellen, die durch die Energie-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Dazu stehen zunächst 2 Millionen Euro zur Verfügung, die dem Bistum voraussichtlich durch Kirchensteuer-Mehreinnahmen aus der vom Staat gewährten Energiepreispauschale zufließen. Das Bistum schließt sich damit einer Empfehlung der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland an. Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg: „Mit dem Fonds möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass von der Energiekrise besonders betroffene Menschen gut über den Winter kommen und die zusätzlichen hohen Kosten für eine warme Wohnung begleichen können.“
Bischof Ackermann hat den Diözesan-Caritasverband damit beauftragt, die Mittel zu verwalten und zu verteilen. Zurzeit laufen die entsprechenden Vorbereitungen zur Verteilung der Mittel über die zehn örtlichen Caritasverbände und den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF). „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Caritasverbänden vor Ort kennen die Situation der Menschen am besten und werden dafür Sorge tragen, dass die Gelder aus dem Fonds wirksam helfen“, so Diözesan-Caritasdirektorin Dr. Birgit Kugel. Im Blick sind Betroffene in prekären finanziellen Verhältnissen und Menschen mit geringem Einkommen, die bis jetzt „über die Runden“ kamen, angesichts der Energiekrise aber nicht mehr wissen, wie sie die akute Notlage bewältigen können. Schwerpunkt sollen Notfall-Soforthilfen für Einzelpersonen und Familien im Zusammenhang mit gestiegenen Kosten für Energie und Heizung sein. Weitere Gelder sind zur Förderung von Projekten vorgesehen wie zum Bespiel der Strom-Spar-Check, den einige Caritasverbände im Bistum Trier anbieten. Dort erhalten Menschen im Sozialhilfebezug von der Caritas Beratung und Unterstützung beim Energiesparen. Durch den Fonds sollen ferner Beratungsangebote gefördert werden, die Betroffene bei der Beantragung von ihnen zustehenden staatlichen Hilfen wie zum Beispiel Kinderzuschlag und Wohngeld helfen.
(red)