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Diözesane Gremien und Vertretungen beraten mit der Bistumsleitung:Das synodale Prinzip weiter ausbauen

Diözesane Gremien und Vertretungen beraten mit der Bistumsleitung über aktuelle Themen.
In St. Maximin trafen sich diözesane Gremien und Vertretungen mit der Bistumsleitung zu Beratungen (Fotos: J. Rupp/Bistum Trier)
Datum:
11. Okt. 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Die Flutkatastrophe im Bistum Trier, die langfristige Sicherung des Bistums-Haushalts, der Entwurf für einen Diözesanrat und weitere Themen haben die diözesanen Räte (Pastoral-, Katholiken-, Priester- und Kirchensteuerrat), Dechanten und Vertretungen von Berufsgruppen, Einrichtungen und Diensten am 8. und 9. Oktober mit der Bistumsleitung beraten. Etwa 90 Personen nahmen in St. Maximin in Trier teil, etwa 70 Menschen waren virtuell zugeschaltet. Seit dem Ende der Diözesansynode gibt es diese Form der Versammlung.

Bischof Dr. Stephan Ackermann erinnerte an den von der Bistumssynode eingetragenen Perspektivwechsel 4, der eine bistumsweite Verankerung des synodalen Prinzips – also der Beratung und Beteiligung – auf allen Ebenen fordert. Es gebe Fragen, die nicht nur in einzelnen Gremien beraten werden könnten, sondern eine „größere synodale Befassung“ brauchen, gerade wenn es um Themen gehe, „die das ganze Bistum betreffen“. Die letzten Treffen dieser Art hatten im Juni und September 2020 stattgefunden und sich mit den veränderten Bedingungen für die Pfarreienreform befasst. Viele dieser Fragen seien bearbeitet und in der Umsetzung, sagte Ackermann. Bei diesem Treffen gehe es ebenfalls um die Frage „Wie ist eine Verlebendigung des kirchlichen Lebens unter veränderten Bedingungen möglich?“ – dieses Mal mit dem Fokus der materiellen Gesichtspunkte: „Das gehört zusammen.“ Entsprechend nahm die Verständigung über das Haushaltssicherungskonzept den größten Teil der Beratungen ein (eigener Bericht folgt).

(vlnr.): Florian Gepp (Geschäftsführung Katholikenrat), Pfarrer Georg Goeres (Priesterrat) und Edith Ries (Synodenbüro) stellten einen Entwurf für die künftige Arbeitsweise des Diözesanrates vor.

Das synodale Prinzip weiter ausbauen

Um die ganz konkrete synodale Arbeitsweise ging es bei der Beratung einer „Ordnung für den Diözesanrat“. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretungen der diözesanen Räte hat einen Entwurf erarbeitet, den Pfarrer Georg Goeres (Priesterrat) zusammen mit Edith Ries (Synodenbüro) und Florian Gepp (Geschäftsführung Katholikenrat, Bischöfliches Generalvikariat) vorstellte. Goeres erinnerte daran, dass die Bildung eines Diözesanrates ein Auftrag der Synode war. „Wir haben uns kundig gemacht in anderen Bistümern, haben unsere Situation angeschaut, die Erfahrungen mit den bisherigen Versammlungen gewürdigt.“ Auch das Kirchenrecht gebe Rahmen und Vorgaben. Der jetzt vorliegende Entwurf sei ein „Mittelweg zwischen einer sehr großen Versammlung und einem arbeitsfähigen Gremium“. Im Diözesanrat könnten die bisherigen Räte teilweise integriert werden, etwa der Kirchensteuerrat und der Pastoralrat; Priesterrat und Katholikenrat sollen erhalten bleiben und Delegierte entsenden. Dazu kommen entsandte und berufene Personen aus Berufsgruppen, Einrichtungen wie der Caritas oder Verbandsvertretungen. Das Gremium soll „direkter Gesprächspartner des Bischofs“ sein und seine Aufgaben durch „Beratung im Dialog“ erfüllen. Zu den Zielen des Gremiums würde gehören, Rahmensetzungen und Entwicklungsperspektiven für die Pastorale und die entsprechende Verwendung der Haushaltsmittel der Diözese zu beschließen.

Direktorin Mechthild Schabo erläutert die Voraussetzungen für die Errichtung eines Diözsanrates.

Koordination mit anderen Gremien und Räten in der Fläche des Bistums und Einrichtungen und Ämtern seien dem Entwurf nach ebenso Aufgaben wie die Förderung von bestehenden und neuen „Orten von Kirche“. Auch soll der Rat bei den Verfahren für die Bestellung des Bischofs oder der Weihbischöfe im Rahmen des Rechts mitwirken. Eine Diözesanvollversammlung, vergleichbar mit der derzeitigen Form der Zusammenkunft, kann auf Wunsch des Bischofs zusammenkommen oder wenn ein Drittel der Diözesanrats-Mitglieder dies fordert.

Mechthild Schabo, Direktorin für den Bereich „Pastoral und Gesellschaft“ im BGV und Leiterin der Arbeitsgruppe, dankte für die vielfältigen Rückmeldungen, die teilweise sehr grundsätzlicher Art, vielfach zustimmend, aber auch kritisch rückfragend seien. Sie erläuterte, die Arbeitsgruppe werde die Hinweise nun sichten, diskutieren und soweit als möglich einarbeiten. Der veränderte Entwurf werde dann erneut in den Gremien beraten. Voraussetzung für die Errichtung eines Diözesanrates sei unter anderem, dass die Pastoralen Räume errichtet sind und die Gremien im Pastoralen Raum sich konstituiert haben, sagte Schabo. So könne der Diözesanrat ordentlich vermutlich ab dem Sommer 2023 zusammentreten.

Bischof Ackermann stellte den Teilnehmenden 15 Thesen „Erfahrungen zu Synodalität aus der Diözese Trier“ vor

Weltbischofssynode, Synodenumsetzung und Flutkatastrophe als Themen

Das Treffen knüpfte auch an den „Synodalen Weg der Kirche“ an, die Weltbischofssynode 2021 bis 2023, die Papst Franziskus am gleichen Wochenende für die gesamte Kirche in Rom eröffnet hatte. Bischof Ackermann stellte den Teilnehmenden 15 Thesen „Erfahrungen zu Synodalität aus der Diözese Trier“ vor, die er als Beitrag des Bistums zur Verfügung stellen möchte und lud die Versammlung ein, sich mit Rückmeldungen daran zu beteiligen (Bericht folgt).

Natürlich blickten die Teilnehmenden auch auf den Stand der Synodenumsetzung: Während Edith Ries einen Einblick in die „hochkommunikative Phase“ der Sondierung im ersten Halbjahr 2021 gab, erinnerte Christian Heckmann (Synodenbüro) daran, dass im Januar nun die ersten 16 Pastoralen Räume errichtet werden und 35 Pfarreiengemeinschaften den Weg des Zusammenschlusses zu einer neuen Pfarrei gehen. „Wir wollen raus aus der Kleinteiligkeit; wir investieren in Leitung und Vernetzung, in Kooperation und Kollegialität“, fasste er den Stand zusammen. Dass es dabei unterschiedliche Geschwindigkeiten gebe und die Weiterentwicklung in der Spannung zwischen Klarheit und Offenheit für Entwicklung stehe, sei natürlich.

Nachdem bereits das Abendgebet am Freitag den Betroffenen der Flutkatastrophe im Bistum Trier gewidmet war, informierte Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg die Frauen und Männer am Samstag darüber, wie derzeit die Seelsorge in den Flutgebieten gestaltet ist und dankte allen, die sich auf den unterschiedlichsten Ebenen und in vielfältiger Art und Weise bei der Bewältigung dieser Katastrophe engagieren. Klaudius Krusch, Abteilungseiter Bau im BGV, gab eine erste Übersicht über die Schäden und geschätzten Wiederherstellungskosten, während Diözesan-Caritas-Direktorin Dr. Birgit Kugel über die eingegangenen Spendengelder und deren Verwendung informierte (Bericht folgt).

Am Ende der Tagung gab Generalvikar von Plettenberg noch Einblicke in interne Themen wie die Weiterentwicklung des Bischöflichen Generalvikariates. Die Versammlung moderierten Ute Engelskirchen (Büro des Generalvikars), Florian Gepp, Christian Heckmann (online) und Edith Ries. (JR)

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