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Bischof Ackermann wendet sich an die Gläubigen im Bistum Trier:Der Auftrag der Synode steht nicht in Frage

In einem Brief wendet sich Bischof Dr. Stephan Ackermann an die Gläubigen im Bistum Trier.
Bischof Dr. Stephan Ackermann
Datum:
30. Nov. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier - Der Auftrag der Synode, sich „als Christinnen und Christen einzubringen, um als diakonische und missionarische Kirche das Evangelium in unserer Welt neu zum Leuchten zu bringen“, steht nicht in Frage. Das betont Bischof Dr. Stephan Ackermann in einem Brief an die Gläubigen im Bistum Trier, der in den Gottesdiensten am 1. Advent verlesen wird. „Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass der mit der Synode eingeschlagene Weg, den wir mit dem Umsetzungsgesetz konkretisiert haben, ein guter Weg in die Zukunft ist“, schreibt der Bischof. In diesem Sinn werde er auch gegenüber den römischen Behörden Stellung nehmen.

Die römische Kleruskongregation, die für Fragen im Zusammenhang mit den Pfarreien und dem priesterlichen Dienst zuständig ist, hatte Ende November zusammen mit dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte den Vollzug des Umsetzungsgesetzes und damit den Start der ersten 15 Pfarreien der Zukunft zum 1. Januar 2020 ausgesetzt, um das Gesetz und die Einsprüche dagegen zu prüfen.

Der Bischof dankt allen, die sich in den letzten Jahren eingebracht haben mit dem Ziel, das kirchliche Leben in den Gemeinden des Bistums zu erneuern – „in der Überzeugung, dass die Erneuerung des kirchlichen Lebens auch eine neue Gestalt der Pfarreien braucht“. Er schreibt: „Das Engagement so vieler Menschen für unsere Kirche war und ist für mich ein ermutigendes und bestärkendes Zeichen, diesen Weg zu gehen.“ Gleichwohl sei ihm bewusst, dass es Menschen gebe, die sich „nicht mitgenommen“ fühlten, und die mit Sorgen und Vorbehalten auf die Entwicklungen im Bistum schauten. Dass eine Gruppe von Priestern wie auch Vertreter der „Initiative Kirchengemeinde vor Ort“ diese Sorge nun in zwei Beschwerden gegen das Umsetzungsgesetz in Rom vorgebracht hätten, sei rechtmäßig, erklärt der Bischof. „Dies dient einem ordentlichen Verfahren und hilft auch dabei, eine größere Rechtssicherheit zu gewinnen.“ Den offenen Ausgang der Prüfung gilt es abzuwarten.

Es gehe nun darum, gute Lösungen für die eingetretene Situation zu finden, damit die Seelsorge vor Ort in verlässlicher Weise gewährleistet bleibt und es angemessene Rahmenbedingungen für alle Haupt- und Ehrenamtliche gebe, die von der Aussetzung des Gesetzes betroffen seien. Der Bischof bittet „all jene, die durch die römische Entscheidung innerlich verärgert und enttäuscht sind, an ihrer Motivation festzuhalten und sich vor Ort weiter aktiv im Sinne der Synode einzubringen“. Diejenigen, die die römische Entscheidung begrüßten, bitte er ebenso „um einen konstruktiven Geist, einen gemeinsamen Weg zu finden zum Segen für die Menschen im Bistum Trier.“ Eine Polarisierung und ein „Gegeneinander verschiedener Parteiungen“ helfe niemandem. 

Bischof Ackermann bittet die Gläubigen um ihr Gebet, zum Beispiel mit diesem Gebet: https://www.bistum-trier.de/heraus-gerufen/gebet/gebet-fuer-das-bistum/

(JR)

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