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Bischof Ackermann errichtet 15 neue Pfarreien – Dekrete werden zugestellt:Die Seelsorge ist gewährleistet

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Dekrete zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien erlassen. Gleichzeitig wurden die Ergebnisse der Anhörung zu den Dekreten veröffentlicht.
Herausgerufen
Datum:
20. Nov. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Dekrete zur Errichtung von 15 neuen Pfarreien erlassen. Sie werden den amtierenden Pfarrern sowie den Verwaltungsräten bzw. Kirchengemeinderäten und den Verbandsvertretungen zugestellt. Die Dekrete bestimmen die Aufhebung der bisherigen und die Errichtung der neuen Pfarreien und Kirchengemeinden. Zum 1. Januar 2020 werden die Pfarreien Andernach, Betzdorf, Bad Kreuznach, Idar-Oberstein, Koblenz, Maifeld-Untermosel, Mayen, Neuwied, Sinzig, Saarbrücken, St. Wendel, Tholey, Völklingen, Wadern und Wittlich errichtet.

Dem Erlass der Dekrete war eine Anhörungsphase vorausgegangen. Gremien und Pfarrer konnten sich generell zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien, zum Namen der Pfarrei und dem Pfarrort äußern, aber auch allgemeine Hinweise etwa zur Seelsorge geben. Die Anhörungsergebnisse sind für den Bischof nicht bindend, sondern sollen Hinweise darauf geben, wo eventuell Änderungen notwendig sind. Mit der Zustellung der Dekrete beginnt kirchenrechtlich eine Zehntages-Frist, in der Beschwerde gegen das Dekret beim Bischof eingelegt werden kann. Dann hat der Bischof erneut die Möglichkeit, Veränderungen vorzunehmen, bevor die Dekrete umgesetzt werden.

Anhörung zeigt differenziertes Bild von Zustimmung und Ablehnung

Mit dem Versand der Dekrete sind die Ergebnisse aus der Anhörung veröffentlicht worden. Die Auswertung hat wie bei der ersten Anhörung das PRAGMA Institut Reutlingen vorgenommen. „Diese zweite Anhörung zeigt uns erneut ein differenziertes Bild“, kommentiert Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg die Ergebnisse. Die Rücklaufquote liegt bei 68,4 Prozent. 52 Prozent davon stimmen den Planungen zu, etwa in Wittlich, Tholey oder Ochtendung, oder stehen ihnen neutral gegenüber. In manchen Pfarreien zeigt sich jedoch auch eine deutliche Ablehnung gegen die neue Pfarreistruktur, etwa in St. Wendel, Mayen oder Neuwied. „Die hohe Ablehnung mancherorts lässt sich nachvollziehen, wenn man die Situation vor Ort anschaut“, sagt von Plettenberg. „Sie zeigt eine hohe Identifikation mit den jetzigen Pfarreien und der bisherigen Gremienstruktur.“ Bei den Stellungnahmen zu Pfarrort oder Pfarrname sind die Zustimmungswerte höher. Vergleiche man die bedingten oder gänzlich ablehnenden Voten (in sieben Pfarreien) mit den Zustimmungen oder neutralen Stellungnahmen in den acht weiteren Pfarreien (etwa „keine Äußerung“ oder der Hinweis „zur Kenntnis genommen“), bedeute das für Bischof Stephan und die Bistumsleitung: „Wir gehen den vorgeschlagenen Weg der Synodenumsetzung konsequent weiter.“ Von Plettenberg erinnert daran, dass die Entscheidung für das gesamte Bistum gelte: Es könne also nicht „ein paar neue Pfarreien und daneben einige alten Typs“ geben.

 

Generalvikar von Plettenberg

Eine Namensänderung – kein Patrozinium

Grundsätzlich gibt der Name des Pfarrortes der Pfarrei ihren Namen. Einzige Ausnahme ist die in der Planung unter dem Namen Ochtendung geführte Einheit, die aufgrund des starken und eindeutigen Votums aus der Anhörung künftig „Pfarrei Maifeld-Untermosel“ heißen wird. „Auch hier haben wir auf die Stimmen vor Ort gehört“, erklärt Generalvikar von Plettenberg. Und weiter: „Andernorts hat es zwar auch Alternativvorschläge gegeben, doch nirgends so eindeutig wie in dieser Pfarrei.“ Gelegentlich hätten Gremien auch für Patrozinien – sich also einem oder einer Heiligen besonders anzuvertrauen – gestimmt. „Wir haben uns dagegen entschieden, ein Patrozinium für die Pfarreien zu setzen. Das pfarrliche Leben findet vor Ort statt, und die Bedeutung der vorhandenen Patrozinien an den Kirchen bleibt erhalten.“

Seelsorge ist gewährleistet – Orte von Kirche können sich entwickeln

Von Plettenberg sieht in den Anhörungsergebnissen wichtige Hinweise für die Leitungsteams der neuen Pfarreien, die bereits seit September feststehen. „Gerade da, wo es viele Widerstände gibt, wird natürlich das Gespräch wichtig sein. Oftmals geht es ja darum, Ängste zu nehmen vor dem, was kommt.“ Der Generalvikar ist zuversichtlich, dass die Menschen spüren, dass die lokale Verbundenheit erhalten bleiben kann, nicht zuletzt durch die bekannten Seelsorgerinnen und Seelsorger. „Wir haben in den vergangenen Wochen in allen neuen Pfarreien mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern Gespräche geführt, um sicherzustellen, dass die Seelsorge gerade in dieser Übergangszeit gewährleistet ist; dass die Menschen sich darauf verlassen können, dass Gottesdienste gefeiert und die Sakramente gespendet werden.“ Er blickt zuversichtlich auf die Gründung der ersten 15 Pfarreien der Zukunft: „Ich bin sehr gespannt, wie die Menschen sich einerseits an den bekannten und bewährten Orten von Kirche vernetzen werden und ihr Christsein leben. Und genauso freue ich mich darauf, zu sehen, wie sich neue und vielleicht auch ganz unerwartete Orte von Kirche entwickeln werden.“

In den 15 Pfarreien der Zukunft finden derzeit auch die Wahlen zum ersten Rat der Pfarrei statt. „Und wenn ich dann sehe, dass in einer Pfarrei wie Bad Kreuznach, die sich in der zweiten Anhörung durchaus kritisch gezeigt hat, als erste Pfarrei der Zukunft erfolgreich und mit ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten der Rat der Pfarrei gewählt werden konnte, stimmt mich das froh“, sagt von Plettenberg. Die Räte sollen sich im Januar 2020 konstituieren. Eine der ersten Aufgaben der Räte wird es sein, die ehrenamtlichen Mitglieder für die Leitungsteams zu wählen.

Alle Informationen zur Synodenumsetzung sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de zu finden.

(JR)