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Musik während des Gottesdienstes muss sich an Corona-Regeln halten:Eine Chance für mehr Bewusstsein

Die Corona-Beschränkungen bieten auch Raum für Neues. Ein Papier des Arbeitsbereichs „Liturgie und Kirchenmusik“ gibt Tipps zur musikalischen Gestaltung im Gottesdienst.
Musik spricht Menschen ganzheitlich und auf einer anderen Ebene an - auch im Gottesdienst.
Datum:
15. Mai 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier/Koblenz/Saarbrücken – Seit dem 3. Mai dürfen öffentliche Gottesdienste wieder unter bestimmten Auflagen stattfinden. Das Schutzkonzept des Bistums Trier für die öffentliche Feier von Gottesdiensten beinhaltet auch Hinweise zur musikalischen Gestaltung. Tipps aus der Praxis gibt nun ein Papier des Arbeitsbereichs „Liturgie und Kirchenmusik“ im Bischöflichen Generalvikariat.

Aufgrund des wissenschaftlich nachgewiesenen erhöhten Ansteckungsrisikos durch die beim Singen notwendige Tiefenatmung empfiehlt das Bistum auf den Gemeindegesang weitgehend zu verzichten, so auch auf eine musikalische Begleitung durch Chor oder Orchester. Wie können Gemeinden mit diesen Vorgaben umgehen?

„Es ist ein wesentlicher Ansatz des Papiers, bewusst zu überlegen, wo passt welches Musikstück, damit es zur Vertiefung der Frohen Botschaft beiträgt“, erklärt Matthias Balzer, Leiter des Bereichs Kirchenmusik im Bischöflichen Generalvikariat.

Bei Elementen des Gottesdienstes, die oft mit Gesang begleitet werden, kann auf Texte zurückgegriffen und diese leise mit einem Instrument begleitet werden. Oder ein Lied zur Gabenbereitung wird gemeinschaftlich gesprochen anstatt gesungen.

Weiterhin ist es möglich, dass ein Vorsänger, eine Vorsängerin bzw. ein Kantor, eine Kantorin den Gottesdienst musikalisch mitgestaltet. Allerdings gibt es in vielen Gemeinden niemanden, der einen solchen Dienst innehat. Die Abteilung der Kirchenmusik möchte daher dazu ermutigen, engagierte Chorsängerinnen und Chorsänger dafür zu gewinnen. Sie könnten Lieder aus dem Gotteslob einüben und diese für die Gemeinde vortragen. „Viele Chorsängerinnen und Chorsänger vermissen zur Zeit das Singen, daher ist es jetzt eine gute Gelegenheit diese anzufragen“, sagt Balzer. Solosängerinnen und Solosänger müssen dabei einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gemeindemitgliedern einhalten.

Außer der Möglichkeit, Frauen und Männer aus den „eigenen Reihen“ zu gewinnen, gibt das Papier einen Denkanstoß in Richtung neuer Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner: Viele Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker können aufgrund der derzeitigen Beschränkungen nicht ihrer Arbeit nachgehen. „Hier besteht eine Chance, diesen Menschen in unseren Gottesdiensten ein Betätigungsfeld zu bieten und Gottesdienste dadurch musikalisch abwechslungsreich zu gestalten.“ Dies könnte auch die Bandbreite eingesetzter Instrumente vergrößern. Neben der Orgel können so Gitarre oder Klavier, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, verwendet werden, erinnert Balzer. Dabei steht das jeweilige Instrument für den Gesang der Menschen. Auf den Einsatz von Bläsern sollte allerdings verzichtet werden.

Neben einer gewissen Variation an Instrumenten bietet diese außergewöhnliche Zeit Raum, um Neues und Ungewohntes auszuprobieren. Die Abteilung ermutigt Organistinnen und Organisten, beispielsweise Stücke aus der Frühzeit der Orgelmusik stärker in den Blick zu nehmen. „Es bietet sich jetzt die Chance, Musikstücke während des Gottesdienstes noch einmal bewusster wahrzunehmen“, glaubt Balzer. „Musik spricht Menschen ganzheitlich und auf einer anderen Ebene an. Sie dient nicht dem Überbrücken von Zeit oder der Hintergrundbeschallung.“

Weitere Informationen und das Papier als Download gibt es auf www.bistum-trier.de/liturgie/schutzkonzept-corona/

Direkter Download der Papiers als PDF

(jf)