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Bistumssynode: Leitungskonferenz entscheidet über Vorlagen der Teilprozessgruppen:Entwicklungsperspektive wird deutlich

Auf dem Weg der Umsetzung der Bistumssynode hat die Leitungskonferenz über Vorlagen der Teilprozessgruppen zu den Rahmenbedingungen der Pfarrei der Zukunft entschieden.
Herausgerufen
Datum:
20. Okt. 2018
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Die Pfarrei der Zukunft wird sich von den vielen verschiedenen „Orten von Kirche“ her entwickeln. Das hatten die sogenannten Teilprozessgruppen (TPGs), die zu den Rahmenbedingungen der „Pfarrei der Zukunft“ gearbeitet haben, vorgeschlagen. Diesem Vorschlag ist die Leitungskonferenz des Bistums nun gefolgt. Bei einem Treffen am 19. Oktober verabschiedete sie große Teile der in den Abschlussberichten der TPGs „Rahmenleitbild“, „Aufbauorganisation und Leitung“ und „Verwaltung und Pfarrbüros der Zukunft“ gegebenen Vorlagen. „Die Entwicklungsperspektive wird deutlich“, betonte Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg am Ende der ganztägigen Sitzung. „Wir gehen Schritt für Schritt miteinander weiter“.

So wird etwa die pastorale Arbeit in den künftigen Pfarreien deutlich prozess- und projektorientierter. Das Rahmenleitbild sieht sieben Leitsätze vor, die die von der Synode vorgegebenen Perspektivwechsel aufgreifen und die Pfarreien der Zukunft auf eine missionarisch-diakonische Kirchenentwicklung verpflichten. Dazu kommen fünf Schritte pastoraler Planung und zwei Ebenen der Überprüfung, die künftig verbindlich gelten werden. Die diakonische Grundausrichtung wird sich in dem Dreischritt „Kommen – Gehen – Stehen“ ausdrücken. Damit präsentiert die Kirche nicht mehr nur eine „Angebotspastoral“, sondern orientiert sich ausgehend vom Evangelium stark an den Bedürfnissen der Menschen und schaut auf den Einzelnen.

Auch das vorgeschlagene Leitungsmodell in gemeinsamer Verantwortung eines Teams – ein leitender Pfarrer, zwei hauptamtlich Mitarbeitende und bis zu zwei Ehrenamtliche – beschloss die Leitungskonferenz und folgte damit weitgehend den Vorschlägen der Arbeitsgruppe. Das Leitungsteam wird vor allem strategisch arbeiten; es wird multiprofessionell aufgebaut sein und mindestens ein Mitglied muss eine hohe Verwaltungskompetenz aufweisen. Das Leitungsteam öffnet den Rahmen für dezentrales und selbstverantwortliches Handeln. Priester, Diakone, Seelsorgerinnen und Seelsorger sind wie bisher in den Lebensräumen der Menschen präsent und werden in ihren jeweiligen Bereichen Leitungsverantwortung übernehmen. Da mit der Entscheidung für das Rahmenleitbild die von der Teilprozessgruppe vorgeschlagene Aufbauorganisation in einigen Teilen nicht anschlussfähig ist, wird eine Arbeitsgruppe in den kommenden Wochen auf Grundlage der Vorschläge der TPG Aufbauorganisation die „Ordnungsstruktur“ zwischen der Leitungsebene und den „Orten von Kirche“ im Hinblick auf Personal, Grundaufgaben und strategische Schwerpunktsetzung weiterentwickeln.

Die Leitungskonferenz bestätigte die Vorschläge der TPG Verwaltung, nach der Verwaltungsprozesse weitgehend auf Ebene der Pfarrei laufen werden. Das Generalvikariat wird diese Prozesse dienstleistend unterstützen und wo nötig Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sein. Gestaltung und Mitentscheidung wird künftig bei den „Orten von Kirche“ (nicht zu verwechseln mit dem Verwaltungssitz, zur Begriffsklärung siehe Rahmenleitbild Seite 14/15 oderBrief des Generalvikars) liegen. Dort wird es Verwaltungsteams geben, die mit Befugnis und Budget ausgestattet, mandatiert und im Kirchlichen Vermögens- und Verwaltungsgesetz verankert sind. In jeder Pfarrei der Zukunft wird es einen Verwaltungssitz geben. Dazu kommen „Kirchenbüros“ und „Kontaktstellen“. Die Pfarreien werden selbst entscheiden, wo solche Stellen gebraucht werden. Es wird keine Entlassungen geben – alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch künftig gebraucht.

Aus Zeitgründen und weil die TPGs ihre Arbeit noch nicht ganz beendet haben, wurden die Entscheidungen zu den synodalen Gremien in den Pfarreien der Zukunft und zu den weiteren Ausprägungen einer diakonischen Kirche vertagt. Die künftige Räte- und Mitbestimmungsstruktur wird im November die Leitungskonferenz beschäftigen. Ebenfalls bis Ende des Jahres soll die Entscheidung zu den Pfarrorten als Sitz von Leitungsteam und Verwaltung fallen. Diese Punkte werden ebenso wie der Raumzuschnitt Gegenstand der formalen Anhörung zu den Pfarreien der Zukunft im Jahr 2019 sein.

In den kommenden Wochen werden die getroffenen Entscheidungen miteinander in Einklang gebracht. „Wir sind jetzt in der Phase, in der wir die Vorschläge überprüfen und aufeinander abstimmen. So entwickelt sich das Bild der Pfarrei der Zukunft schrittweise weiter“, sagte Generalvikar von Plettenberg. Dabei sei stets der Zeitplan im Blick. „Wir planen derzeit auch, wie die Pfarrei der Zukunft ausgestattet sein muss, etwa räumlich oder was die Infrastruktur angeht, um zum 1. Januar 2020 starten zu können“, erläuterte der Generalvikar. Er dankte den Teilprozessgruppen, die zu den Rahmenbedingungen für die Pfarrei der Zukunft gearbeitet haben oder ihre Arbeit demnächst beenden. „Was diese Gruppen aus Ehren- und Hauptamtlichen, aus Experten und Praktikern geleistet haben, ist großartig. Soviel Zeit und Energie steckt in den Vorschlägen“, würdigte er das Engagement. „Es zeigt sich, dass dieser synodale Weg die richtige Vorgehensweise für unser Bistum ist.“

Informationen zur Umsetzung der Diözesansynode sind unter www.herausgerufen.bistum-trier.de  zu finden.

(JR)

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Im Interview zeigt Generalvikar Ulrich Graf Plettenberg sich zuversichtlich, dass "wir Christen (auch) im Dorf aktiv bleiben" - und damit die Kirche am Ort weiterleben und neue Wege des Christseins eröffnen wird. Lesen Sie selbst

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