Landkreis Saarlouis, Lebensberatung und Fachstelle Jugend haben 50 Tagespflegepersonen geschult.:Fit in allen Belangen des Kinderschutzes
Saarlouis/Dillingen – Um Kinder vor Gefährdungen und Gewalt in jeglicher Form zu schützen, braucht es gut ausgebildete Tagespflegepersonen, die mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig erkennen und umgehend handeln. Im Zuge des Inkrafttretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hat der Landkreis Saarlouis in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten der Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral in Dillingen sowie der Lebensberatung Saarlouis – beide in Trägerschaft des Bistums Trier – rund 50 Tagespflegepersonen in einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe zum Thema Kinderschutz geschult. Mit den Schulungen möchten das Bistum Trier und der Landkreis Saarlouis einen weiteren Beitrag zum Kinderschutz leisten. Das teilten der Landkreis Saarlouis und das Bistum Trier in einer gemeinsamen Pressemitteilung im Anschluss an die letzte Schulung mit.
Die Wahl des Landkreises Saarlouis auf die beiden kirchlichen Einrichtungen als Kooperationspartner sei aufgrund deren Kompetenzen und praktischen Erfahrungen in der Schulungsarbeit gefallen, sagt Helena Klein, Sachgebietsleitung Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling im Kreisjugendamt Saarlouis. „In den Schulungen erfahren Tagespflegepersonen alle relevanten Punkte zu den gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Kinderschutzes. Darüber hinaus wird in den Schulungen vermittelt, was für das Kindeswohl dienlich ist, aber auch, was im Falle einer vermuteten Gefährdung von Kindern zu tun ist“, so Klein.
Lena Fischer, Kinderschutzfachkraft bei der Lebensberatung, und Fachstellenleiter Jörg Ries entwickelten in Absprache mit dem Kreisjugendamt Saarlouis das Konzept für die Schulungen und führten diese gemeinsam durch. „Kindeswohlgefährdung kann viele Gesichter haben und trägt in der praktischen Arbeit oftmals zur eigenen Verunsicherung und Irritation bei. Daher wird inhaltlich nicht nur der neue rechtliche Rahmen besprochen, sondern folgende Themen erörtert: Was ist für eine entwicklungsfördernde Erziehung von Kindern wichtig? Was ist unter dem Begriff der Kindeswohlgefährdung zu verstehen? Welche Gefährdungsmerkmale gibt es? Woran erkenne ich Gefährdungssituationen für ein Kind? Was ist im Kinderschutz wichtig? Wann bin ich zur Inanspruchnahme einer erfahrenen Fachkraft verpflichtet?“, sagt Lena Fischer.
„Ich bin sehr froh, dass der Landkreis Saarlouis uns angefragt hat, die Schulungen zu übernehmen. Wir sind in der Kinder- und Jugendpastoral seit Jahren im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes aktiv und schulen Ehrenamtliche und Hauptamtliche zu diesem Thema. Kinder- und Jugendschutz war schon immer ein wichtiger Bestandteil der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit und hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem Qualitätsmerkmal entwickelt“, sagt der Leiter der Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral Jörg Ries.
In der Schulung wurde den Tagespflegepersonen der gesetzliche Rahmen – UN-Kinderrechtskonventionen, Bürgerliches Gesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfegesetz – vermittelt. Anhand von konkreten Fallbeispielen lernten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Gefährdungsmerkmale bei Kindeswohlgefährdung auftreten können, wie sie Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung erkennen können und welcher Verfahrensweg bei einem Verdachtsfall zu gehen ist.
(uk)