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Dechanten und Bistumsleitung kommen zu halbjährlicher Beratung zusammen:Geschwisterlicher Austausch

Beim Treffen der Dechanten und der Bistumsleitung ging es um die Frage, wo das Bistum im Umsetzungsprozess der Bistumssynode steht. (mit Bildergalerie)
Dechanten und Bistumsleitung im Plenum
Datum:
11. Juni 2018
Von:
Bischöfliche Pressestelle

St. Thomas/Trier – Wo steht das Bistum im Umsetzungsprozess der Bistumssynode? Diese Frage ist das wichtigste Thema beim Treffen der Dechanten (Leiter der Dekanate) im Bistum Trier mit der Bistumsleitung gewesen. Am 6. und 7. Juni kamen sie zu einer Klausurtagung im Exerzitienhaus des Bistums in St. Thomas zusammen.

Zu Beginn der Tagung betonte Bischof Dr. Stephan Ackermann, die „große Kunst der Synodenumsetzung“ sei, den Grundansatz, den das Abschlussdokument vorgebe, und die konkrete Ausgestaltung zusammenzubringen. Er ermutigte dazu, „Unfertiges und Vorläufiges“ auszuhalten und mit der derzeitigen Dynamik gut umzugehen: „Wir alle sind in einem Lernprozess.“ Er verstehe den Wunsch nach konkreten Informationen. Gleichzeitig warb er um Verständnis, dass dies in der aktuellen Phase der Arbeit der Teilprozessgruppen (TPGs) schwierig sei. Was heute vorgestellt werde, sei eine Woche später durch Rückmeldungen, Schnittstellengespräche und Abstimmungen schon wieder überholt. Dies mache die Kommunikation derzeit schwierig, bedeute aber keineswegs mangelnde Transparenz.

Zeitplan: "Feinschliff" bis zum Herbst 2018

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg stellte den weiteren Zeitplan der Umsetzung vor. Die TPGs, die sich mit der Ausgestaltung der Pfarreien der Zukunft beschäftigen, seien auf der Zielgeraden. Übereinstimmungen, aber auch „Knackpunkte“ in den Schnittstellen seien identifiziert; die Leitungskonferenz des Bistums habe den TPGs letzte Aufgaben und „Feinschliffe“ aufgetragen, die über den Sommer zu bearbeiten sind. Für Ende September ist eine gemeinsame Konferenz aller Teilprozessgruppen unter Einbeziehung der Leitungskonferenz geplant. Am 29. September werden sich die diözesanen Räte mit den Vorschlägen der TPGs befassen und ihre Voten abgeben. Über die Annahme der Pläne entscheidet die Bistumsleitung am 19. Oktober. In der Frage der Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden der Zukunft kündigte von Plettenberg Konkretisierungen an. Nach den Sommerferien werde das Bistum die Pläne vorlegen und zu zwei Resonanzveranstaltungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz einladen. „Damit sind dann die Grundlagen gegeben, auf denen wir die formale Anhörung vorbereiten, die ab Anfang 2019 startet“, erklärte der Generalvikar. Im Laufe der Anhörung werde es erneut Veranstaltungen im ganzen Bistum geben; die Planungen dazu beginnen im Sommer. Ab Herbst 2018 starte die Vorbereitung der sogenannten Implementierung der Pfarreien der Zukunft: Auf der Basis der Arbeit der Teilprozessgruppen ist die Startsituation für die Pfarreien herzustellen. Im Herbst 2019 sollen die Leitungsteams benannt werden. Damit kann die konkrete Entwicklung der Pfarreien der Zukunft beginnen.

Einblicke in die Arbeit der Teilprozessgruppen

Vertreter der zu den Pfarreien der Zukunft arbeitenden TPGs – Rahmenleitbild, Aufbauorganisation und Leitungsteam, Verwaltungsprozesse, Synodale Gremien sowie Diakonische Kirchenentwicklung - gaben Einblicke in die Arbeitsstände (siehe auch Beiträge zu Resonanzveranstaltungen auf www.heraus-gerufen.de).

In der anschließenden Diskussion ging es unter anderem darum, wie es auch künftig gelingen werde, die lokalen Bezüge von Kirche zu erhalten und zu gestalten. Die Verschränkung des kategorialen (themenbezogenen) Ansatzes mit dem territorialen (ortsbezogenen) Ansatz wurde als wesentliches Thema der weiteren Ausgestaltung benannt. Auch die Überlegungen zu den synodalen Gremien wurden intensiv diskutiert: Welche Zuständigkeiten und Funktionen soll ein Gremium haben, das sich mit den Verwaltungsfragen befasst? Sind die Zeitressourcen der Ehrenamtlichen bei den Überlegungen mitbedacht? Wie können Orte von Kirche Mandatsträger oder Delegierte in ein synodales Gremium entsenden? Auch zum Rahmenleitbild, zur Aufbauorganisation und zu den Verwaltungsstrukturen gaben die Dechanten Einschätzungen und Hinweise.

Andrea Gerards, Direktorin für den Bereich Personalplanung und -entwicklung im Bischöflichen Generalvikariat Trier, informierte über das Gesprächsangebot „Arbeit FairÄndern“ für nichtpastorale Mitarbeitende etwa in den Rendanturen oder Dekanaten. Die Dechanten äußerten den Wunsch, dass das Angebot auf Angestellte der Kirchengemeinden ausgeweitet werde. Priesterreferent Dr. Markus Nicolay stellte die Planungen für Gespräche mit allen pastoralen Mitarbeitenden vor, die von August 2018 bis Mai 2019 geführt werden. Die Gespräche dienen der Erstellung eines Orientierungsrahmens für die Personalisierung in den Pfarreien der Zukunft.

Rolle der Dekanate bis zur Einführung der Pfarreien der Zukunft

Die Dechanten sprachen mit der Bistumsleitung auch über die Rolle der Dekanate bis zur Einführung der Pfarreien der Zukunft. Bischof und Generalvikar ermutigten dazu, Themen, die der Vorbereitung der Pfarreien der Zukunft dienen, bedarfsbezogen anzugehen. Als Beispiel wurden die Festlegung der Erstkommuniontermine für die Jahre 2020 und 2021 oder die Firmvorbereitung genannt. Diese Verabredungen könnten auch heute schon getroffen werden, ohne dass es einer speziellen Beauftragung oder Vollmacht bedürfe, betonte der Bischof. Wichtig seien die Einbeziehung der Akteure vor Ort und die Rückbindung an das Bistum.

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg informierte über die Notwendigkeit für die Kirchengemeinden im Bistum, eigene Datenschutzbeauftragte einzusetzen. Das Generalvikariat bietet an, diese Aufgabe zentral zu übernehmen, so dass die Kirchengemeinden nur Ansprechpersonen benennen müssten. Ein entsprechendes Schreiben gehe den Kirchengemeinden dieser Tage zu. Von Plettenberg kündigte an, dass ab Herbst alle Bistumsmitarbeitenden in Datenschutzfragen geschult würden. Eine gute Nachricht für die Dechanten hatte der Generalvikar ebenfalls: Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der GEMA auf eine neue Regelung zur pauschalen Vergütung von urheberrechtlich relevanter Musik bei Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten verständigt. Die Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen in den meisten Fällen nicht mehr selbst zahlen (siehe https://www.dbk.de/nc/presse/aktuelles/meldung/die-katholische-kirche-einigt-sich-mit-der-gema-auf-neuen-gesamtvertrag/detail/). Gleichzeitig wies der Generalvikar auf die weiterhin bestehenden Verpflichtungen der Kirchengemeinden gegenüber der GEMA hin.

Bischof Ackermann dankte am Ende der Tagung „für intensive Beratungen, das Zusammensein im Gebet und im geschwisterlichen Austausch“. Die Dechanten kommen in der Regel zweimal im Jahr zu dem von den Dechanten Johannes Jaax (Wittlich), Jörg Schuh (Maifeld-Untermosel) und Benedikt Welter (Saarbrücken) mit Mechthild Schabo (Direktorin Pastoral und Gesellschaft) und Dr. Gundo Lames (Direktor Ziele und Entwicklung) vorbereiteten Austausch mit der Bistumsleitung zusammen.  

(JR)

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