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Bistum Trier: Ab dem 3. Mai können öffentliche Gottesdienste gefeiert werden:Gleichgewicht zwischen Freude am Gottesdienst und Sorge um die Gesundheit

Ab dem 3. Mai können im Bistum Trier unter bestimmten Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden.
Generalvikar Ulrich von Plettenberg
Datum:
30. Apr. 2020
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Der Trierer Generalvikar von Plettenberg hat die Möglichkeit, ab kommenden Sonntag (3. Mai) wieder Gottesdienste unter bestimmten Auflagen feiern zu können, begrüßt. Das hatte die Bund-Länder-Konferenz am 30. April beschlossen. Voraussetzung ist, dass den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird. „Mit dem vorgelegten Schutzkonzept für gemeinschaftliche Gottesdienste ‚Schritt für Schritt‘ erfüllen wir diese Voraussetzungen“, betonte von Plettenberg am 30. April in Trier.

Gleichzeitig sagte der Generalvikar, in den letzten Tagen seien von Seiten der Gläubigen sowie von Seelsorgerinnen und Seelsorgern viele Bedenken diesbezüglich vorgetragen worden. Daher sei es ihm wichtig zu betonen, „dass die Entscheidung, ob bzw. ab wann wieder Gottesdienste in Gemeinschaft gefeiert werden, der Pfarrer gemeinsam mit dem Pastoralteam und den vor Ort verantwortlichen pfarrlichen Gremien treffen soll“. Sorgfältig solle geprüft werden, wieviel Zeit gebraucht wird, um die notwendigen Voraussetzungen ohne Druck zu schaffen. „Ich plädiere für ein behutsames und gut abgesprochenes Vorgehen, das von möglichst vielen Menschen vor Ort mitgetragen wird. Unsere Hauptsorge sollte darauf ausgerichtet sein, dass die Freude am Gottesdienst und die Sorge um die Gesundheit aller in einem guten Gleichgewicht stehen.“

(JR)