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Aktion Arbeit im Bistum Trier kritisiert Prinzip des „Fordern und Förderns“:Hartz IV und Bürgergeld: Thema verfehlt

Die Aktion Arbeit im Bistum Trier kritisiert das Prinzip des „Fordern und Förderns“.
Datum:
17. Nov. 2022
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Die Aktion Arbeit im Bistum Trier fordert die Parteien auf, den Streit um Details von Hartz IV und Bürgergeld beizulegen und sich „dem eigentlichen Problem" zuzuwenden: „Die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit ist mit dem Grundansatz von Hartz IV nicht wirksam bekämpft worden. Trotzdem wird er beim Bürgergeld übernommen und fortgesetzt“, sagt Hans Günther Ullrich, Bischöflicher Beauftragter für die Aktion Arbeit. Mit dem sprichwörtlichen „Fordern und Fördern“ sei das Problem nicht zu lösen. „Die Leistungsfähigkeit der Menschen ist sehr unterschiedlich. Im Sportbereich weiß jeder: die individuellen Leistungsgrenzen der Menschen können nur begrenzt durch Fordern und Fördern verschoben werden. Diese Grunderkenntnis wurde im Konzept von Hartz IV für die Arbeitswelt völlig ignoriert“, so Ullrich.

Der weitaus größte Teil der Langzeitarbeitslosen sei – entgegen einer verbreiteten Vermutung – arbeitswillig, aber aus unterschiedlichen Gründen den Leistungsanforderungen nicht gewachsen. Hinzu komme, dass in einem Hochlohnland wie Deutschland die Produktivitätsanforderungen nochmals gesteigert seien, damit sich ein Arbeitsplatz „rechne“. Alles Fordern und Fördern laufe angesichts dieser Begrenzungen ins Leere, meint die Aktion Arbeit im Bistum Trier. Das Konzept des Bürgergeldes setze weiter auf die Illusion, mit genügend Fordern und Fördern könne man Langzeitarbeitslose „arbeitsmarktfähig“ machen, heißt es in der jüngst veröffentlichten Stellungnahme der Aktion Arbeit.

Umbau in der Arbeitswelt gefordert

Notwendig sei ein Umbau in der Arbeitswelt: Entlastung der Facharbeiter durch weniger qualifizierte Kräfte sowie dauerhafte existenzsichernde Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen, die mit ihrer geminderten Leistungsfähigkeit die Rentabilitätsgrenze für die Betriebe nicht erreichen. Das könne dadurch geschehen, dass deren Lohnkosten durch staatliche Zuschüsse subventioniert werden. Ullrich: „Besser Arbeit fördern als Arbeitslosigkeit finanzieren. Die Aktion Arbeit hat beispielhaft ein Modell entwickelt, wonach für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen Lohnkostenzuschüsse von 60 Prozent gezahlt werden. Dadurch würden auch einfachere Arbeitsplätze rentabel, und gegenüber der jetzigen teuren Maßnahmenlandschaft könnten durch die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer der neu gewonnenen Arbeitnehmer jährlich mehrere Milliarden eingespart werden.“

Die Aktion Arbeit fördert seit knapp 40 Jahren die Beschäftigung von Arbeitslosen und hat in diesen Jahren zahlreiche Erfahrungen gesammelt und gemeinsam mit Arbeitsmarktexperten ausgewertet.

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November den Gesetzesentwurf zum Bürgergeld verabschiedet. Die Regelsatzerhöhung für Alleinstehende beträgt 53 Euro. Jüngst hat der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf verweigert. Am 23. November soll der Vermittlungsausschuss tagen, um einen Kompromiss zu finden.

Weitere Informationen zu der Arbeitsloseninitiative gibt es auf www.aktion-arbeit.de.

(red)