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Uni Trier: Bundestagspräsident a.D. Lammert und Bischof Ackermann diskutieren:Im Gespräch bleiben

Bundestagspräsident a.D. Lammert und Bischof Ackermann haben an der Trierer Uni über das Spannungsverhältnis von Politik und Religion diskutiert.
Bischof Ackermann (re.) in der Diskussion mit Bundestagspräsident a.D. Lammert (li.), moderiert von Rechtswissenschaftler Raab
Datum:
3. Juli 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann und Ex-Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU) haben am 1. Juli an der Universität Trier über das Verhältnis von Politik und Religion diskutiert. Die Diskussion war Teil der Gastprofessur Lammerts, veranstaltet vom Freundeskreis der Universität. Lammert hatte im April erste Impulse zum „unauflösbaren Spannungsverhältnis“ von Politik und Religion gegeben.

Mit dem Bischof sprach der Politiker, moderiert von Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Raab, unter anderem darüber, wie die Welt ohne den Einfluss des Christentums aussähe. So betonte Lammert, die Grundrechte seien im Kontext der europäischen Zivilisation entstanden – die maßgeblich durch das Christentum geprägt ist: „Nach meinem Verständnis ist die säkulare Figur der Unantastbarkeit der Menschenwürde die profane Übersetzung von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen.“ Auch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sei auf dem Boden der abendländischen Kultur entstanden. „Sie wurde verabschiedet von den Vereinten Nationen, die damals knapp 50 Mitgliedsstaaten hatten. Davon waren die meisten europäische Staaten.“ Würde dieses Thema heute in den Vereinten Nationen unter den veränderten Bedingungen der Zusammensetzung des Weltsicherheitsrates neu diskutiert, gebe es für die Erklärung keine Mehrheit mehr, vermutete der ehemalige Bundestagspräsident. Ackermann pflichtete ihm bei, dass die Menschenrechte im internationalen Kontext durchaus nicht unangefochten seien. „In der globalen Welt versucht man sie mit verschiedensten Argumenten zurückzudrängen, auch in Ländern, die stark christlich geprägt sind. Aber dann ist die Frage: Wie bleiben wir im Gespräch?“ Die Herausforderung sei, auch zukünftig in einen Dialog über den Grundbestand der internationalen Gemeinschaft einzutreten und ihn zu sichern.

 Besonders lebhaft diskutierten die beiden über das kirchliche Arbeitsrecht. Für Ackermann ist wichtig, wie sichergestellt werden kann, dass eine katholische Einrichtung auch als solche wahrgenommen wird: „Wir müssen klarer sagen, was das Profil einer katholischen Einrichtung ausmacht, woran wir das festmachen und wie wir es so begründen, dass es überprüfbar ist.“ Diskussionswürdig war dabei, wer letztendlich entscheidet, ob eine Stelle nah am kirchlichen Verkündigungsauftrag ist – und somit von einem katholischen Mitarbeiter besetzt wird – oder nicht. Lammert verdeutlichte seine Einschätzung humorvoll: „Ich sage mal etwas salopp: Als Kirchbesucher ist mir ein ungläubiger aber genialer Organist lieber als ein gläubiger, der die Orgel erkennbar nicht beherrscht.“ Es werde immer Grenzfälle geben, an deren Ende säkulare Gründe zählten. „Weder die Bischofskonferenz noch der Vatikan entscheiden, ob dieser oder jener Anspruch besteht, sondern es entscheiden ordentliche säkulare Gerichte.“ Ackermann hielt dagegen: „Das würde dem Selbstverständnis und dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen, so wie wir es haben, widersprechen.“ Die Kirchen müssten klarer definieren, was für sie zur Verkündigung gehört und was nicht. Gerichte könnten dann entscheiden, ob die Kirchen dabei stringent vorgingen.

Weitere Themen waren unter anderem das System der Kirchensteuer, die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche sowie ethische Fragen am Anfang und am Ende des Lebens. Nach der lebhaften Debatte öffnete Moderator Raab die Diskussion auch für das Publikum. Kritische Nachfragen kamen unter anderem zur Verbindung der zehn Gebote mit dem Grundgesetz sowie zur Rolle der Kirche in der Zeit des Holocaust.

(Paulinus/Schött)