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Bischof Stephan Ackermann legt den Wahltermin auf 6. und 7. November 2021 fest:Katholiken im Bistum Trier wählen neue Räte

Bischof Stephan Ackermann legt den Wahltermin für die Gremienwahlen auf 6. und 7. November 2021 fest.
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Datum:
19. Apr. 2021
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Rund 1,1 Millionen Katholikinnen und Katholiken im Bistum Trier sind am 6. und 7. November 2021 aufgerufen, die pastoralen Gremien zu wählen. Diesen Wahltermin hat Bischof Dr. Stephan Ackermann nun in einem Brief an die Mitglieder aller Räte offiziell bekannt gegeben. Auf der Homepage www.herausgerufen.bistum-trier.de/wahlen-2021 sind alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen zu finden.

„Die Zeit der Vorbereitung der Wahlen und die kommende Amtsperiode der Gremien werden bedeutende Phasen sein, in denen wichtige Weichenstellungen für die zukünftige Gestalt der Kirche und des christlichen Lebens in unserem Bistum erfolgen“, betont Bischof Ackermann in seinem Schreiben. Er dankt allen Gremienmitgliedern für ihr Engagement, ihre Zeit und Kraft, die sie in den vergangenen Jahren in ihr kirchliches Ehrenamt gesteckt hätten. Zugleich bat er die Räte, die nicht erneut zur Wahl antreten, ihr Wissen und ihre Erfahrung an die Nachfolgerinnen und Nachfolger weiterzugeben. „Auch künftig braucht es Jugendliche, Frauen und Männer, die das Recht auf Mitbestimmung und die Möglichkeit des Mitgestaltens in den Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften und später in den Pastoralen Räumen wahrnehmen“, so der Bischof.

Bei der diesjährigen Wahl können sich die Pfarreien für eins von drei Wahlmodellen entscheiden. Zum einen besteht die Möglichkeit, wie gewohnt, einen Pfarrgemeinderat zu wählen. Darüber hinaus können sich die Pfarreien stattdessen dafür entscheiden, einen Kirchengemeinderat zu wählen, der gleichzeitig auch die Aufgaben eines Verwaltungsrats übernimmt. Neu ist die dritte Option, die Direktwahl von Kandidaten in den Pfarreienrat, dem Mitglieder aller Pfarreien einer Pfarreiengemeinschaft angehören. „Mit dieser neu geschaffenen Möglichkeit – einer Weiterentwicklung des bisherigen ,PfarreienratDirekt‘ – verbindet sich die Hoffnung, dass sich auch in Zukunft möglichst alle Pfarreien bei den anstehenden pastoralen und strukturellen Entscheidungsfindungen beteiligen können: in Mitverantwortung und Mitbestimmung“, sagt Dr. Thomas Fößel, Referent für die Räte im Bistum Trier. Mit der Wahlmöglichkeit werde ein Höchstmaß an Flexibilität, Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum vor Ort gewährt. Die Gremien können nun entscheiden, welches der drei Modelle für sie in Frage kommt. Dort, wo sich bereits zum Jahreswechsel durch Zusammenschlüsse neue Pfarreien bilden, wird es am Anfang des kommenden Jahres eine Wahl in die Gremien dieser neuen Pfarreien geben.

Gewählte Laiengremien gibt es seit 1968, als Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965), das „in besonderer Weise die Verantwortung des ganzen Volkes Gottes betont“, wie es in der Präambel für die Pfarrgemeinde- und Pfarreienräte im Bistum Trier heißt. Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten, amtlichen und berufenen Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder werden direkt von den wahlberechtigten Katholiken der Pfarrei gewählt. Um besondere Gruppen und pastorale Anliegen zu berücksichtigen besteht für den Pfarrgemeinderat die Möglichkeit, weitere Mitglieder zu berufen.

Informationen rund um die Wahl der Räte gibt es unter www.herausgerufen.bistum-trier.de/wahlen-2021 oder im Bischöflichen Generalvikariat Trier, Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung, bei Dr. Thomas Fößel, Tel.: 0651-7105-328, E-Mail: raete(at)bistum-trier.de

(uk)