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Mitbestimmung bei Krankenkassen und Rentenversicherung :Katholikenrat des Bistums Trier ruft zur Beteiligung an Sozialwahl auf

52 Millionen Ersatzkassen-Beitragszahlende sowie Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung (Bund) sind aufgerufen, Ehrenamtliche zu wählen, die ihre Interessen vertreten. Der Katholikenrat des Bistums Trier unterstützt den Aufruf der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen zur Sozialwahl. 
Datum:
14. Apr. 2023
Von:
red/Julia Fröder

Trier/Saarbrücken/Koblenz – Es ist die größte Wahl in Deutschland nach der Bundestags- und Europawahl: die Sozialwahl. 52 Millionen Beitragszahlende der Ersatzkassen (Krankenkassen) sowie Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung (Bund) sind aufgerufen, Ehrenamtliche zu wählen, die ihre Interessen vertreten. Die Wahlunterlagen werden ab Donnerstag, 20. April versandt. Der Katholikenrat des Bistums Trier unterstützt den Aufruf der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zur Sozialwahl. 

13 Organisationen stehen mit einer eigenen Liste zur Wahl. Kolping und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) sind im Rahmen der Sozialwahlen Mitglied der ACA. Diese wurde 1907 als erste ökumenische Initiative gegründet, um die Sozialversicherung in Deutschland mitzugestalten. „Die ACA tritt mit ihrem Wahlprogramm für eine starke Selbstverwaltung der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung an“, so der Katholikenrat in seinem Aufruf.  

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Sozialwahl wollen konkret Einfluss auf die Arbeit der Sozialversicherungsträger nehmen sowie Verwaltungen kontrollieren, und sie entscheiden mit über die Verwendung von Beitragsgeldern. Die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter gestalten beispielsweise das Leistungsangebot der Rentenversicherung etwa im Bereich der Rehabilitation mit und sorgen dafür, dass die Rentenversicherung ihren Kunden einen guten Service bietet. In Widerspruchsausschüssen sind zum Beispiel gewählte Mitglieder darum bemüht, im Sinne der Versicherten abgelehnte Anträge für Kuren, Medikamente, Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Pflegestufen nachzukontrollieren und so sicherzustellen, dass Versicherte gemäß dem gesetzlichen Auftrag behandelt werden. 

Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis zum 31. Mai bei der jeweiligen Renten- oder Krankenversicherung eingegangen sein. 

Weitere Informationen gibt es auf www.sozialwahl.de.  (red/jf)