Zum Inhalt springen

Bistum Trier gibt Maßnahmen infolge Aussetzung des Umsetzungsgesetzes bekannt:Kein Start zum 1. Januar 2020

Das Bistum Trier gibt die Maßnahmen infolge der Aussetzung des Umsetzungsprozesses bekannt.
Generalvikar von Plettenberg bei seinem Statement
Datum:
26. Nov. 2019
Von:
Bischöfliche Pressestelle

Trier – Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg hat am 26. November bekannt gegeben, dass Bischof Dr. Stephan Ackermann die Dekrete zur Aufhebung der bisherigen Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände sowie zur Errichtung der ersten 15 Pfarreien der Zukunft zum 1. Januar 2020 zurücknehmen wird. Dies geschieht aufgrund der Entscheidung der vatikanischen Kleruskongregation, das Umsetzungsgesetz auszusetzen und vom Päpstlichen Rat für Gesetzestexte prüfen zu lassen.

Derzeit werde geprüft, welche weiteren Konsequenzen die Aussetzung habe. Der Erneuerung des kirchlichen Lebens im Bistum Trier, wie im Abschlussdokument der Bistumssynode dokumentiert, wisse man sich weiterhin verpflichtet, sagte Generalvikar von Plettenberg.

Die Aufhebungs- und Errichtungsdekrete, die bereits versandt worden waren, werden vom Bischof per neuem Dekret zurückgenommen. Eine Beschwerde erübrige sich somit. Von der Errichtung der neuen Pfarreien zum 1. Januar 2020 werde abgesehen – für die derzeit amtierenden Pfarrgremien werde es ein Übergangsmandat geben. Die Anstellungsverhältnisse der Frauen und Männer in den geplanten Leitungsteams der Pfarreien der Zukunft werden beibehalten.

Auf die Bitte von Rom, Stellung zu beziehen, werde Bischof Ackermann zeitnah eingehen, sagte von Plettenberg. Am Wochenende wird sich der Bischof auch mit einem geistlichen Wort an die Gläubigen in seinem Bistum richten.

Weitere Informationen gibt es im angehängten PDF.  / Informationen zur Synodenumsetzung unter: www.bistum-trier.de/herausgerufen

(ih)